Doppelbesteuerung Angemessene Verrechnungspreise 10a Die Bestimmung angemessener Verrechnungspreise Erhohung der Vergleichbarkeit von Profitabilitatskennzahlen von Dipl.-Volkswirt Dr Klaus Dorner und Dipl.-Volkswirt Dr Roman Dawid loitte Touche Dusseldorf eltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland. Batmen gad ste zerieowalturngen RL); US Regulations 1.482(US-Reg Literatur: Arnolds/heege/Tussing, Materialwirtschaft und Einkauf ange rate pass-Through in Japanese exports, Economic Journal, March 1994 J/B nd F Excal 0482012(9aD212:cPA ger/Reisch le/schacht 97, No. 19, 61 Beck nflation on Cross-Country Profit Comparisons, Transfer Pricing Report, Vol. 77 isk Among Related Parti ansfer Pricing Report, ol. 5(1996), No 6, 152-162: Da wid/Dorner, An paische Zentralbank, Monatsbericht November 2001: Felderer/ Homburg, Makrookonomik und neue Makrookonomik, 7. Aufl, Berlin 1999 Issing, Einfuhrung in die Geldtheorie, 11. Aufl., Munchen 1998: J aco bs ment e n Unit er m a n/ zur Erhohung der Aussagekraft von Fremd- Borstel/Engler/Kotschenreut her, Handbuch der verrechnungs- I. Einleitung Die nationalen Finanzbehorden sowie einschlagige Gesetze und Richtlinien fast aller am Welthandel beteiligten Lander verlangen, dass zwischen verbundenen Unternehmen dem n Arms Length St dem, FremdvergleichsmaBstab"entsprechen(auf eventuelle IWB Nr 6 vom 27.3. 2002 -293
Doppelbesteuerung Angemessene Verrechnungspreise 10International Gruppe 2 · Seite 1563 Die Bestimmung angemessener Verrechnungspreise Erhöhung der Vergleichbarkeit von Profitabilitätskennzahlen durch Anpassungsrechnungen von Dipl.-Volkswirt Dr. Klaus Dorner und Dipl.-Volkswirt Dr. Roman Dawid, Deloitte & Touche, Düsseldorf Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland. Rechtliche Grundlage: Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung bei international verbundenen Unternehmen, (VerwGrS), Schreiben des BMF v. 23. 2. 1983, BStBl 1983 I S. 218; OECD-Verrechnungspreisrichtlinie für multinationale Unternehmen und Steuerverwaltungen 1995 (OECD-RL); US Regulations 1.482 (US-Reg.). Literatur: Arnolds/Heege/Tussing, Materialwirtschaft und Einkauf, 10. Aufl., 1998; Athukorala/Menon, Pricing to Market Behavior and Exchange Rate Pass-Through in Japanese Exports, Economic Journal, March 1994; Bajaj/Becker/Neuberger, Transfer Pricing and Foreign Exchange Risk, Transfer Pricing Report, Vol. 8 (1999), No. 6, 251-256; Becker, Capital Adjustments - A Short Overview, Transfer Pricing Report, Vol. 5 (1997), No. 19, 613-619; Bofinger/Reischle/Schächter, Geldpolitik - Ziele, Institutionen, Strategien und Instrumente, München 1996; B r o o k s / B e c k e r , The Effects of Inflation on Cross-Country Profit Comparisons, Transfer Pricing Report, Vol. 77 (1998a), No. 7; B r o o k s / B e c k e r , The Cost of Carry - To Assure Consistent Profit Margins, Transfer Pricing Report, 1998b, 639-643; C o d y , A Foreign Exchange Option Model For Allocating Foreign Exchange Risk Among Related Parties, Transfer Pricing Report, Vol. 5 (1996), No. 6, 152-162; D a w i d / D o r n e r , Anpassungsrechnungen bei Anwendung der Preisvergleichsmethode im Rahmen der Bestimmung konzerninterner Verrechnungspreise, IWB F. 10 Gr. 2 S. 1549 ff.; E u r o - päische Zentralbank, Monatsbericht November 2001; Felderer/ Homburg, Makroökonomik und neue Makroökonomik, 7. Aufl., Berlin 1999; Issing, Einführung in die Geldtheorie, 11. Aufl., München 1998; Jacobs, Internationale Unternehmensbesteuerung, 4. Aufl., München 1999; Knetter, International Comparisons of Pricing-to-Market Behavior, American Economic Review, Vol. 83(1993), No. 3, 473-486; K r o p p e n / E i g e l s h o v e n , Die Bestimmung angemessener Verrechnungspreise mit Hilfe des externen Betriebsvergleichs, IWB F. 3 Gr. 1, S.1587–1602; M c C l u r e / W i l l i a m s , Differences in Inflation Rates Have No Effects on Arm’s-Length Profitability, Transfer Pricing Report, Vol.7(1998), No. 12; M c Kee/Patton/Kapoor, Quantifying the Effect of Foreign Exchange Rate Fluctuations on the Profits of Distributors, Tax Management International Journal, June 1995, 278-285; Monissen, Makroökonomische Theorie, Band 1, Stuttgart et al 1982; Nakamura, Adjusting for Currency Risk in a Transfer Pricing Analysis, Transfer Pricing Report, Vol. 4 (1996), No. 23; O l - son, Transfer Prices and Exchange Rates For Japanese Companies Operating in the United States, Transfer Pricing Report, 1995, 886-888; Scholz/Ackerman/ Schmitt, Anpassungsrechnungen zur Erhöhung der Aussagekraft von Fremdvergleichen bei Verrechnungspreisen, IWB F. 3 Gr. 1 S. 1779 ff.; Selten, Bounded Rationality, Journal of Institutional and Theoretical Economics, 146 (1990), 649- 658; S i l v a , Foreign Exchange Adjustment Under Section 482, Transfer Pricing Report, Vol. 4 (1995), 416 ff.; Simon, Theories of Decision-Making in Economics and Behavioral Science, American Economic Review, 49, 253-283; Vögele/ Borstell/Engler/Kotschenreuther, Handbuch der Verrechnungspreise, München 1997. I. Einleitung Die nationalen Finanzbehörden sowie einschlägige Gesetze und Richtlinien fast aller am Welthandel beteiligten Länder verlangen, dass Transaktionen zwischen verbundenen Unternehmen dem „Arm’s Length Standard“ bzw. dem „Fremdvergleichsmaßstab“ entsprechen (auf eventuelle AuslegungsunIWB Nr. 6 vom 27. 3. 2002 - 293 -
terschiede dieser beiden Standards kann an dieser Stelle nicht weiter eing gangen werden). Das bedeutet, dass der Transfer von materiellen Gutern, erbei definiert als die gebuhren und Preise die im Z menhang mit ver- gleichbaren Transaktionen zwischen unverbundenen Unternehmen unter gleichen Bedingungen bezahlt werden bzw. wurden Zur Bestimmung dieser Marktpreise werden verschiedene Methoden angewandt. Den deutschen ver- ltungsgrundsatzen gemaS sind die Preisvergleichsmethode, die Kostenauf- lagsmethode und die Wiederverkaufspreismethode die sog. Standardme- thoden(vgl. Verw GrS Tz. 2.2. ) Zusatzlich ist eventuell die Anwendung wei- terer Methoden moglich, wenn die Standardmethoden nicht zu verlasslichen Ergebnissen fuhren. I d.R. beruht die verrechnungspreisbestimmung auf dem Vergleich mit Referenzdaten aus Transaktionen zwischen unverbunde- en Dritten. Zentrale Bedeutung hat hierbei das Problem der vergleichbar keit. Allen Methoden ist deshalb gemein, dass Vergleichstransaktionen bzw Vergleichsunternehmen erst dann zum Ausgangspunkt fur die bestimmung von Verrechnungspreisen gemacht werden kor wenn deren vergleichbar keit sichergestellt wurde Hierzu sind auf der basis einer Vergleichbarkeits analyse ggf. Berichtigungen fur preisrelevante Unterschie ede zwischen S 1594 ff, Verw GrS Tz. 2.1.7., OECD-RL TZ 1. 16. sowie auch US-Reg Sec 1482-1(d)(2) Anpassungsrechnungen im Rahmen der Preisvergleichsmethode wurden in dieser Zeitschrift kurzlich vorgestellt (vgl. DawidDorner, a a. O ) Haufig yird man jedoch feststellen, dass Vergleichspreise nicht verfugbar sind Die Kostenaufschlagsmethode und die wiederverkaufspreismethode bauen auf dem Vergleich von Kostenaufschlagssatzen bzw Bruttomargen auf, die in vie- len Fallen ebenfalls nicht direkt ermittelt werden konnen. Dies gilt insbes dann, wenn ein interner Vergleich, d h der Vergleich von Transaktionen des Intersuchten Unternehmens sowohl mit verbundenen als auch unverbunde- en Unternehmen nicht moglich ist. In vielen Fallen liefern namlich bspw. Auftragsfertiger nur an verbundene Unternehmen, und Vertriebsgesellschaf- ten vertreiben haufig nur Produkte ihrer Muttergesellschaft. Kostenauf schlagssatze und Bruttomargen unverbundener Unternehmen jedoch konnen nur in den seltensten Fallen aus offentlich zuganglichen Datenbanken ermit- telt werden, weil entsprechende Daten entweder nicht oder nicht hinreichend detailliert veroffentlicht werden Stehen also vergleichspreise nicht zur Ver- Kaeng, baut die Bestimmung angemessener Verrechnt Kostenaufschlagssatzen oder Bruttomargen auf, die selbst wiederum haufig aus Nettomargen, wie z B der Umsatzrendite, retrograd ermittelt werden mussen Die Bestimmung angemessener Verrechnungspreise beruht in vielen Fallen also nicht auf einem Preisvergleich, sondern auf einem Margenver Wie im Rahmen der Preisvergleichsmethode ist auch im Rahmen von Margen analysen die Vergleichbarkeit der analysierten Transaktionen bzw Unterneh nen sicherzustellen. Auch hier konnen deshalb Anpassungsrechnungen not ngen und Leistungen sowie des Lagerbestandes(vgl. Z B Becker, a a O, Scholz/Ackermann/Schmitt, aa O.). Spezielle verrech 10 International Gruppe 2. Seite 1564
terschiede dieser beiden Standards kann an dieser Stelle nicht weiter eingegangen werden). Das bedeutet, dass der Transfer von materiellen Gütern, Dienstleistungen und immateriellen Vermögensgegenständen zwischen verbundenen Unternehmen zu Marktpreisen abzuwickeln ist. Marktpreise sind hierbei definiert als die Gebühren und Preise, die im Zusammenhang mit vergleichbaren Transaktionen zwischen unverbundenen Unternehmen unter gleichen Bedingungen bezahlt werden bzw. würden. Zur Bestimmung dieser Marktpreise werden verschiedene Methoden angewandt. Den deutschen Verwaltungsgrundsätzen gemäß sind die Preisvergleichsmethode, die Kostenaufschlagsmethode und die Wiederverkaufspreismethode die sog. Standardmethoden (vgl. VerwGrS Tz. 2.2.). Zusätzlich ist eventuell die Anwendung weiterer Methoden möglich, wenn die Standardmethoden nicht zu verlässlichen Ergebnissen führen. I. d. R. beruht die Verrechnungspreisbestimmung auf dem Vergleich mit Referenzdaten aus Transaktionen zwischen unverbundenen Dritten. Zentrale Bedeutung hat hierbei das Problem der Vergleichbarkeit. Allen Methoden ist deshalb gemein, dass Vergleichstransaktionen bzw. Vergleichsunternehmen erst dann zum Ausgangspunkt für die Bestimmung von Verrechnungspreisen gemacht werden können, wenn deren Vergleichbarkeit sichergestellt wurde. Hierzu sind auf der Basis einer Vergleichbarkeitsanalyse ggf. Berichtigungen für preisrelevante Unterschiede zwischen den verglichenen Geschäften vorzunehmen (vgl. Kroppen/Eigelshoven, a. a. O., S. 1594 ff., VerwGrS Tz. 2.1.7., OECD-RL Tz. 1.16. sowie auch US-Reg. Sec. 1.482-1(d)(2)). Anpassungsrechnungen im Rahmen der Preisvergleichsmethode wurden in dieser Zeitschrift kürzlich vorgestellt (vgl. Dawid/Dorner, a. a. O.). Häufig wird man jedoch feststellen, dass Vergleichspreise nicht verfügbar sind. Die Kostenaufschlagsmethode und die Wiederverkaufspreismethode bauen auf dem Vergleich von Kostenaufschlagssätzen bzw. Bruttomargen auf, die in vielen Fällen ebenfalls nicht direkt ermittelt werden können. Dies gilt insbes. dann, wenn ein interner Vergleich, d. h. der Vergleich von Transaktionen des untersuchten Unternehmens sowohl mit verbundenen als auch unverbundenen Unternehmen nicht möglich ist. In vielen Fällen liefern nämlich bspw. Auftragsfertiger nur an verbundene Unternehmen, und Vertriebsgesellschaften vertreiben häufig nur Produkte ihrer Muttergesellschaft. Kostenaufschlagssätze und Bruttomargen unverbundener Unternehmen jedoch können nur in den seltensten Fällen aus öffentlich zugänglichen Datenbanken ermittelt werden, weil entsprechende Daten entweder nicht oder nicht hinreichend detailliert veröffentlicht werden. Stehen also Vergleichspreise nicht zur Verfügung, baut die Bestimmung angemessener Verrechnungspreise meist auf Kostenaufschlagssätzen oder Bruttomargen auf, die selbst wiederum häufig aus Nettomargen, wie z. B. der Umsatzrendite, retrograd ermittelt werden müssen. Die Bestimmung angemessener Verrechnungspreise beruht in vielen Fällen also nicht auf einem Preisvergleich, sondern auf einem Margenvergleich. Wie im Rahmen der Preisvergleichsmethode ist auch im Rahmen von Margenanalysen die Vergleichbarkeit der analysierten Transaktionen bzw. Unternehmen sicherzustellen. Auch hier können deshalb Anpassungsrechnungen notwendig sein. Standardmäßig werden in diesem Zusammenhang Kapitalanpassungen vorgenommen, wie Anpassungen der Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie des Lagerbestandes (vgl. z. B. Becker, a. a. O., Scholz/Ackermann/Schmitt, a. a. O.). Spezielle Verrech- 10 International Gruppe 2 · Seite 1564 - 294 -
oppelbesteuerung Angemessene Verrechnungspreise Gruppe2· Seite1565 nungspreis-Software ist in der Lage, die genannten Anpassungsrechnunger automatisch auszufuhren Die Ratio hinter diesen Anpassungen liegt darin dass signifikante Unterschiede der Verbindlichkeiten, Forderungen und im Lagerbestand auf Funktions-und Risikounterschiede hinweisen, die sich Preisen und Gewinnkennzahlen widerspiegeln und somit eine rechnerische Kompensation erforderlich machen Hier sollen nun sowohl Fragen der konkreten Umsetzung solcher Anpas- sungsrechnungen als auch weitergehende Anpassungen diskutiert werden Zunachst wird angesprochen, wann und wie konkret Kapitalanpassungen vorgenommen werden sollten. Im zweiten abschnitt werden dann weiterge- hende Anpassungen vorgestellt, die nicht routinemaBig vorgenommen wer- den, sondern vielmehr in besonderen Fallen die Vergleichbarkeit zwischen den Unternehmen wesentlich verbessern konnen Der hiermit jeweils verbun- dene Aufwand ist allerdings vor dem Hintergrund des jeweiligen Verrech nungspreisrisikos kritisch zu wurdigen. Im Falle eines eher begrenzten Ver- rechnungspreisrisikos konnen jedoch moglicherweise pragmatische verfah ren angewandt werden, deren Logik auf den im Folgenden geschilderten ver- fahren aufbaut Il. Kapitalanpassungen Kapitalanpassungen zahlen zwar zu den Routinebestandteilen einer Verrech- nungspreisstudie, dennoch gilt es im Einzelfall zu profen, ob die jeweiligen Anpassungen notwendig sind und wie sie konkret durchzufuhren sind Von besonderer Bedeutung sind die genannten Kapitalanpassungen insbes fur Vertriebsunternehmen, fur die den OECD-Richtlinien(Tz. 2. 14 ff. )gemaB regelmabig die wiederverkaufspreismethode anzuwenden ist. Vertriebsge- ellschaften decken uber die Bruttomarge ihre operativen Kosten. Ein Ver- gleich der Bruttomargen von Vertriebsgesellschaften ist deshalb nur dann oglich, wenn Funktionen und Risiken vergleichbar sind Diese konnen hau. fig nicht mit hinreichender Genauigkeit durch eine nur qualitative Analyse von Vertriebsaktivitaten, Produkten und Markten beurteilt werden vielmehr kann eine quantitative Analyse des Vermogens und der Finanzierungsstruk- tur erforderlich sein, um die vergleichbarkeit von Unternehmen mit hinrei chender Genauigkeit zu uberprufen Forderungen aus Lieferungen und Leis- en bspw. weisen auf zusatzliche Finanzierungsfunktionen des vertreiber Dienstleistung fur seine Abnehmer hin, die zusatzliche Kosten und Risiken enerieren und sichi d R in entsprechend hoheren Verkaufserlosen manifes tieren. auf der anderen seite tritt ein vertreiber auch als abnehmer seiner Lieferanten auf bei denen er selbst in Form von Lieferverbindlichkeiten ahn- liche Finanzierungsdienstleistungen in Anspruch nimmt, dieerdurcherhohte Beschaffungspreise bezahlt Lagerhaltung kann eine doppelte Funktion er allen Einerseits ermoglicht diese eine flexible und kurzfristige Lieferfahig- keit im Interesse der Kunden und sollte sich ceteris paribus in zusatzlichen Umsatzerlosen amortisieren. Gleichzeitig reduziert Lagerhaltung die Kosten des Wareneinsatzes insbes. durch Einsparungen bei den bestellfixen Kosten (vgl. die Literatur zur Ermittlung der optimalen Bestellmenge wie z B Arnolds/Heege/Tussing, a a O, S58 und Kapitel 3). Es stellt sich deshalb die Frage, ob eventuelle Anpassungsrechnungen bei den Umsatzerlosen oder IWB Nr 6 vom 27.3. 2002
nungspreis-Software ist in der Lage, die genannten Anpassungsrechnungen automatisch auszuführen. Die Ratio hinter diesen Anpassungen liegt darin, dass signifikante Unterschiede der Verbindlichkeiten, Forderungen und im Lagerbestand auf Funktions- und Risikounterschiede hinweisen, die sich in Preisen und Gewinnkennzahlen widerspiegeln und somit eine rechnerische Kompensation erforderlich machen. Hier sollen nun sowohl Fragen der konkreten Umsetzung solcher Anpassungsrechnungen als auch weitergehende Anpassungen diskutiert werden. Zunächst wird angesprochen, wann und wie konkret Kapitalanpassungen vorgenommen werden sollten. Im zweiten Abschnitt werden dann weitergehende Anpassungen vorgestellt, die nicht routinemäßig vorgenommen werden, sondern vielmehr in besonderen Fällen die Vergleichbarkeit zwischen den Unternehmen wesentlich verbessern können. Der hiermit jeweils verbundene Aufwand ist allerdings vor dem Hintergrund des jeweiligen Verrechnungspreisrisikos kritisch zu würdigen. Im Falle eines eher begrenzten Verrechnungspreisrisikos können jedoch möglicherweise pragmatische Verfahren angewandt werden, deren Logik auf den im Folgenden geschilderten Verfahren aufbaut. II. Kapitalanpassungen Kapitalanpassungen zählen zwar zu den Routinebestandteilen einer Verrechnungspreisstudie, dennoch gilt es im Einzelfall zu prüfen, ob die jeweiligen Anpassungen notwendig sind und wie sie konkret durchzuführen sind. Von besonderer Bedeutung sind die genannten Kapitalanpassungen insbes. für Vertriebsunternehmen, für die den OECD-Richtlinien (Tz. 2.14 ff.) gemäß regelmäßig die Wiederverkaufspreismethode anzuwenden ist. Vertriebsgesellschaften decken über die Bruttomarge ihre operativen Kosten. Ein Vergleich der Bruttomargen von Vertriebsgesellschaften ist deshalb nur dann möglich, wenn Funktionen und Risiken vergleichbar sind. Diese können häu- fig nicht mit hinreichender Genauigkeit durch eine nur qualitative Analyse von Vertriebsaktivitäten, Produkten und Märkten beurteilt werden. Vielmehr kann eine quantitative Analyse des Vermögens und der Finanzierungsstruktur erforderlich sein, um die Vergleichbarkeit von Unternehmen mit hinreichender Genauigkeit zu überprüfen. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bspw. weisen auf zusätzliche Finanzierungsfunktionen des Vertreibers als Dienstleistung für seine Abnehmer hin, die zusätzliche Kosten und Risiken generieren und sich i. d. R. in entsprechend höheren Verkaufserlösen manifestieren. Auf der anderen Seite tritt ein Vertreiber auch als Abnehmer seiner Lieferanten auf, bei denen er selbst in Form von Lieferverbindlichkeiten ähnliche Finanzierungsdienstleistungen in Anspruch nimmt, die er durch erhöhte Beschaffungspreise bezahlt. Lagerhaltung kann eine doppelte Funktion erfüllen. Einerseits ermöglicht diese eine flexible und kurzfristige Lieferfähigkeit im Interesse der Kunden und sollte sich ceteris paribus in zusätzlichen Umsatzerlösen amortisieren. Gleichzeitig reduziert Lagerhaltung die Kosten des Wareneinsatzes insbes. durch Einsparungen bei den bestellfixen Kosten (vgl. die Literatur zur Ermittlung der optimalen Bestellmenge wie z. B. Arnolds/Heege/Tussing, a. a. O., S. 58 und Kapitel 3). Es stellt sich deshalb die Frage, ob eventuelle Anpassungsrechnungen bei den Umsatzerlösen oder Doppelbesteuerung Angemessene Verrechnungspreise 10International Gruppe 2 · Seite 1565 IWB Nr. 6 vom 27. 3. 2002 - 295 -
bei den Materialkosten anzusetzen haben. Es ist nicht so klar, wie bspw. von Scholz et al. unterstellt, dass Lagerhaltung als ausschlieBlich kos ensenkender Faktor zu behandeln ist Ebenso kann ein umsatzerhohender Effekt angenommen werden In der Realitat durfte Lagerhaltung beides be- wirken. Zudem stellt sich die frage, ob mit hoheren Preisen wegen bessere eferfahigkeit wirklich nur die entsprechenden Zinskosten verdient werden konnen. Vielmehrist es durchaus denkbar undentspricht auch den sog. Trans formationsfunktionen des Handels, dass die zeitnahe Bereitstellung der Wa ren eine vom Markt entgoltene betriebliche Funktion darstellt, die einen ei tenstandigen Gewinnbeitrag generiert Vergleichbarkeit zwischen untersuchtem Unternehmen(der, Tested Party und Vergleichsunternehmen im Hinblick auf deren operative Ertrage wird lso nur dann in hinreichendem AusmaB gegeben sein, wenn Funktionen und isiken vergleichbar sind Hierzu sind ggf. Anpassungsrechnungen vorzuneh achst Teil der Produktpreise sind, isolieren und fur alle Unternehmen auf einem vergleichbaren Niveau standardisieren Scholz et al. haben in diesem Zusammenhang vorgeschlagen, jeweils die Vergleichsunternehmen auf die Tested Party hin anzupassen. Dies ist eine haufig genutzte Vorgehensweise, die im Hinblick auf bestmogliche Vergleichbarkeit und Aussagekraft allerdings nicht immer optimal ist. Bei der Entscheidung fur eine bestimmte Anpas- sungsmethode sollten vielmehr verschiedene Aspekte berucksichtigt werden von denen im Folgenden einige kurz angesprochen werden. Ein wichtiger Faktor fur die Bestimmung der optimalen Anpassungsmethode st die im Rahmen der Margenanalyse verwendete Profitabilitatskennzah ie bereits ausgefuhrt, ist es nur in den seltensten Fallen moglich, direkt auf Bruttomargen aus internen oder externen vergleichstransaktionen zuruckzu greifen. In aller Regel wird aufgrund der verfugbaren Daten zunachst ein ergleich von Profitabilitatskennzahlen durchgefuhrt werden muissen, aus essen Ergebnissen eine Bruttomarge fur das untersuchte Unternehme en er- echnet werden kann Baut die Vergleichsanalyse auf einem vergleich von Umsatzrenditen auf, ist isiken zwar einerseits zu hoheren Umsatzerlosen bzw niedrigeren Material kosten fuhren, die Kapitalkosten der Lagerhaltung aber im operativen Er enis nicht berucksichtigt sind. Die Umsatzrendite ermoglicht bei unter- chiedlichen Funktionen und Risiken deshalb keinen zuverlassigen vergleich der tatsachlichen Profitabilitat verschiedener Unternehmen Wird furdie ver- gleichsstudie allerdings bspw. die Rendite auf das Betriebsvermogen(Return on Operating Assets, ROA)verwendet, ist eine Lagerbestandsanpassung nicht erforderlich, weil der Lagerbestand selbst ein Teil der Operating Assets ist. Hoheren operativen Gewinnen einerseits steht damit gleichzeitig ein groBeres Betriebsvermogen gegenuber Der ROA ist also eine Renditekennzahl, die sich im Hinblick auf Unterschiede der Lagerhaltung quasi selbst anpasst. Da die mit Lagerhaltung verbundenen Risiken schwierig zu bewerten sind und kein direkt von den Finanzmarkten ubertragbarer Referenzzinssatz zur Verfugung steht, ist es schwierig den fur Anpassungsrechnungen zur Lager- haltung jeweils angemessenen Zinssatz zuverlassig zu bestimmen. Aus diesem Grund ist es grundsatzlich sinnvoll, den Betrag der Anpassung moglichst klein zu halten. Andernfalls konnte es durch die Anpassungsrechnungen selbst zu sekundaren Ergebnisverzerrungen kommen, wenn ein angemessener 10 International
bei den Materialkosten anzusetzen haben. Es ist nicht so klar, wie bspw. von Scholz et al. unterstellt, dass Lagerhaltung als ausschließlich kostensenkender Faktor zu behandeln ist. Ebenso kann ein umsatzerhöhender Effekt angenommen werden. In der Realität dürfte Lagerhaltung beides bewirken. Zudem stellt sich die Frage, ob mit höheren Preisen wegen besserer Lieferfähigkeit wirklich nur die entsprechenden Zinskosten verdient werden können. Vielmehr ist es durchaus denkbar und entspricht auch den sog. Transformationsfunktionen des Handels, dass die zeitnahe Bereitstellung der Waren eine vom Markt entgoltene betriebliche Funktion darstellt, die einen eigenständigen Gewinnbeitrag generiert. Vergleichbarkeit zwischen untersuchtem Unternehmen (der „Tested Party“) und Vergleichsunternehmen im Hinblick auf deren operative Erträge wird also nur dann in hinreichendem Ausmaß gegeben sein, wenn Funktionen und Risiken vergleichbar sind. Hierzu sind ggf. Anpassungsrechnungen vorzunehmen, die die entsprechenden Dienstleistungen und deren Entgelte, die zunächst Teil der Produktpreise sind, isolieren und für alle Unternehmen auf einem vergleichbaren Niveau standardisieren. Scholz et al. haben in diesem Zusammenhang vorgeschlagen, jeweils die Vergleichsunternehmen auf die Tested Party hin anzupassen. Dies ist eine häufig genutzte Vorgehensweise, die im Hinblick auf bestmögliche Vergleichbarkeit und Aussagekraft allerdings nicht immer optimal ist. Bei der Entscheidung für eine bestimmte Anpassungsmethode sollten vielmehr verschiedene Aspekte berücksichtigt werden, von denen im Folgenden einige kurz angesprochen werden. Ein wichtiger Faktor für die Bestimmung der optimalen Anpassungsmethode ist die im Rahmen der Margenanalyse verwendete Profitabilitätskennzahl. Wie bereits ausgeführt, ist es nur in den seltensten Fällen möglich, direkt auf Bruttomargen aus internen oder externen Vergleichstransaktionen zurückzugreifen. In aller Regel wird aufgrund der verfügbaren Daten zunächst ein Vergleich von Profitabilitätskennzahlen durchgeführt werden müssen, aus dessen Ergebnissen eine Bruttomarge für das untersuchte Unternehmen errechnet werden kann. Baut die Vergleichsanalyse auf einem Vergleich von Umsatzrenditen auf, ist eine Lagerbestandsanpassung unerlässlich, da zusätzliche Funktionen und Risiken zwar einerseits zu höheren Umsatzerlösen bzw. niedrigeren Materialkosten führen, die Kapitalkosten der Lagerhaltung aber im operativen Ergebnis nicht berücksichtigt sind. Die Umsatzrendite ermöglicht bei unterschiedlichen Funktionen und Risiken deshalb keinen zuverlässigen Vergleich der tatsächlichen Profitabilität verschiedener Unternehmen. Wird für die Vergleichsstudie allerdings bspw. die Rendite auf das Betriebsvermögen (Return on Operating Assets, ROA) verwendet, ist eine Lagerbestandsanpassung nicht erforderlich, weil der Lagerbestand selbst ein Teil der Operating Assets ist. Höheren operativen Gewinnen einerseits steht damit gleichzeitig ein größeres Betriebsvermögen gegenüber. Der ROA ist also eine Renditekennzahl, die sich im Hinblick auf Unterschiede der Lagerhaltung quasi selbst anpasst. Da die mit Lagerhaltung verbundenen Risiken schwierig zu bewerten sind und kein direkt von den Finanzmärkten übertragbarer Referenzzinssatz zur Verfügung steht, ist es schwierig den für Anpassungsrechnungen zur Lagerhaltung jeweils angemessenen Zinssatz zuverlässig zu bestimmen. Aus diesem Grund ist es grundsätzlich sinnvoll, den Betrag der Anpassung möglichst klein zu halten. Andernfalls könnte es durch die Anpassungsrechnungen selbst zu sekundären Ergebnisverzerrungen kommen, wenn ein angemessener 10 International Gruppe 2 · Seite 1566 - 296 -
oppelbesteuerung Angemessene Verrechnungspreise Gruppe2· Seite1567 Zinssatz und damit das Anpassungsvolumen nicht mit hoher Sicherheit be stimmt werden kann Im Interesse einer betragsmabig moglichst kleinen Koy rektur sollte deshalb im Falle einer Margenanalyse auf das Niveau der Tested Party angepasst werden, weil dies i d R einen geringeren Anpassungsum fang impliziert als bspw. eine Anpassung aller Unternehmen auf null. Im Hinblick auf Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen aller- dings gehen bspw. die US-amerikanischen Verrechnungspreis-Vorschriften (Sec. 1.482-5(c)(2)(iv)davon aus, dass i d.R. das operative Ergebnis alleram Vergleich beteiligten Unternehmen so errechnet wird, dass dieses den Zins auf Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen beinhaltet, was eine an- passung der Verbindlichkeiten auf null impliziert Der so errechnete Gewin die jewell gen Kapitalgeber (unabhangig von der Form des Kapitals) zur Verfugung steht. Diese Vorgehensweise steigert die aussagefahigkeit des rOa als ge. wichtete durchschnittliche Kapitalkosten. Dies kann auch unabhangig von der Erfullung rechtlicher Anforderungen(wie bspw. der US-Regulierungen) in vielen Fallen sinnvoll sein Bei einem Margenvergleich hingegen ist es im Prinzip lediglich erforderlich, Verbindlichkeiten in Relation zum Umsatz bzw. Wareneinsatz auf ein einheitliches Niveau zu bringen. Im Rahmen eines Margenvergleichs fuhren eine Anpassung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen auf das Niveau der Tested Party und auf null dann zuidentischen Ergebnissen, wenn der zugrunde liegende Zinssatz siche estimmt werden kann Dies durfte zwar leichter sein, als beim Lagerbestand da fur die verzinsung von Forderungen im Prinzip kurzfristige Referenzzins atze an den Finanzmarkten verfugbar sind. Die von den Unternehmen an gebotene Finanzierungsdienstleistung ist namlich ein enges Substitut fur von Banken angebotene Finanzierungsdienstleistungen, womit entsprechend Vergleichszinssatze ermittelt werden konnen. Die mit Lagerhaltung verbun- denen Risiken durften demgegenuber wesentlich schwieriger zu bewerten sein, und ein direkt von Finanzmarkten ubertragbarer Zinssatz existiert nicht Dennoch empfiehlt sich aufgrund der Unsicherheit bei der Bestimmung des relevanten Zinssatzes auch im Zusammenhang mit Anpassungen der For- derungen aus Lieferungen und Leistungen eine moglichst kleine Korrektur luf das Niveau der Tested Party. Bei verwendung des ROA ist eine Anpassung nicht erforderlich, da die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ebenso wie der Lagerbestand zu den Operating Assets zahlen Diese kurzen Bemerkungen zu Kapitalar en sollen zeigen, dass Kap alanpassungen zwar Routinebestandteil qualifizierter Verrechnungspreis bestimmung sind, dass aber selbst diese relativ einfachen Kapitalanpassur gen auf voraussetzungen und Annahmen beruhen, die im Einzelfall kritisch zu bewerten sind. Grundsatzlich sollte deshalb beachtet werden. dass eine Anpassungsmethode gewahlt wird, die die Dimension der Anpassungen m licht klein halt, um durch die Anpassungen selbst verursachte sekundare Verzerrungen weitgehend zu vermeiden. Zeigt sich dagegen, dass zur Siche- rung der Vergleichbarkeit umfangreiche Anpassungen unumganglich sind sollte die verwendung einer Kennzahl fur die Rentabilitat des eingesetzten Kapitals(z B der ROA)in Erwagung gezogen werden, da hier, im Gegensata IWB Nr 6 vom 27.3. 2002
Zinssatz und damit das Anpassungsvolumen nicht mit hoher Sicherheit bestimmt werden kann. Im Interesse einer betragsmäßig möglichst kleinen Korrektur sollte deshalb im Falle einer Margenanalyse auf das Niveau der Tested Party angepasst werden, weil dies i. d. R. einen geringeren Anpassungsumfang impliziert als bspw. eine Anpassung aller Unternehmen auf null. Im Hinblick auf Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen allerdings gehen bspw. die US-amerikanischen Verrechnungspreis-Vorschriften (Sec. 1.482-5(c)(2)(iv)) davon aus, dass i. d. R. das operative Ergebnis aller am Vergleich beteiligten Unternehmen so errechnet wird, dass dieses den Zins auf Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen beinhaltet, was eine Anpassung der Verbindlichkeiten auf null impliziert. Der so errechnete Gewinn zeigt den gesamten Unternehmensgewinn, der zur Verteilung an die jeweiligen Kapitalgeber (unabhängig von der Form des Kapitals) zur Verfügung steht. Diese Vorgehensweise steigert die Aussagefähigkeit des ROA als gewichtete durchschnittliche Kapitalkosten. Dies kann auch unabhängig von der Erfüllung rechtlicher Anforderungen (wie bspw. der US-Regulierungen) in vielen Fällen sinnvoll sein. Bei einem Margenvergleich hingegen ist es im Prinzip lediglich erforderlich, Verbindlichkeiten in Relation zum Umsatz bzw. Wareneinsatz auf ein einheitliches Niveau zu bringen. Im Rahmen eines Margenvergleichs führen eine Anpassung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen auf das Niveau der Tested Party und auf null dann zu identischen Ergebnissen, wenn der zugrunde liegende Zinssatz sicher bestimmt werden kann. Dies dürfte zwar leichter sein, als beim Lagerbestand, da für die Verzinsung von Forderungen im Prinzip kurzfristige Referenzzinssätze an den Finanzmärkten verfügbar sind. Die von den Unternehmen angebotene Finanzierungsdienstleistung ist nämlich ein enges Substitut für von Banken angebotene Finanzierungsdienstleistungen, womit entsprechende Vergleichszinssätze ermittelt werden können. Die mit Lagerhaltung verbundenen Risiken dürften demgegenüber wesentlich schwieriger zu bewerten sein, und ein direkt von Finanzmärkten übertragbarer Zinssatz existiert nicht. Dennoch empfiehlt sich aufgrund der Unsicherheit bei der Bestimmung des relevanten Zinssatzes auch im Zusammenhang mit Anpassungen der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen eine möglichst kleine Korrektur auf das Niveau der Tested Party. Bei Verwendung des ROA ist eine Anpassung nicht erforderlich, da die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ebenso wie der Lagerbestand zu den Operating Assets zählen. Diese kurzen Bemerkungen zu Kapitalanpassungen sollen zeigen, dass Kapitalanpassungen zwar Routinebestandteil qualifizierter Verrechnungspreisbestimmung sind, dass aber selbst diese relativ einfachen Kapitalanpassungen auf Voraussetzungen und Annahmen beruhen, die im Einzelfall kritisch zu bewerten sind. Grundsätzlich sollte deshalb beachtet werden, dass eine Anpassungsmethode gewählt wird, die die Dimension der Anpassungen möglichst klein hält, um durch die Anpassungen selbst verursachte sekundäre Verzerrungen weitgehend zu vermeiden. Zeigt sich dagegen, dass zur Sicherung der Vergleichbarkeit umfangreiche Anpassungen unumgänglich sind, sollte die Verwendung einer Kennzahl für die Rentabilität des eingesetzten Kapitals (z. B. der ROA) in Erwägung gezogen werden, da hier, im Gegensatz Doppelbesteuerung Angemessene Verrechnungspreise 10International Gruppe 2 · Seite 1567 IWB Nr. 6 vom 27. 3. 2002 - 297 -