Preisvergleichsmethode 10a Anpassungsrechnungen bei Anwendung der Preisvergleichsmethode im Rahmen der bestimmung konzerninterner Verrechnungspreise von Dipl-Volksw. Dr. Roman Dawid und Dipl.-Volksw. Dr. Klaus Dorner, Deloitte Touche Dusseldorf Geltungsbereich: International m门取取m erE Literatur: Becker/Kroppen eise. Erhohung der vergleichbarkeit chst in IwB F 10 Gr 2S. 1563 ff. Frantzk artman/weigth/ opdyke 6: ork 1990; Kroppen/Eigelshoven, Die Pr.s:187 hen 1997: L Stions i Transf sen, IWB F 3 Gr. 3, S 1779; Sciaca/So ba/wrappe, Adjusting Transfer I. Einleitung Entsprechend den OECD-RL und den deutschen Verw GrS haben konzernin terne Verrechnungspreise in grenzuberschreitenden Transaktionen dem Fremdvergleichsgrundsatz zu entsprechen (vgl. Tz. 2.1.1. Verw Grs und TZ. 1.6 OECD-RL). Eine Methode zur Bestimmung ange terner Verrechnungspreise ist die Preisvergleichsmethode. Bei Anwendun dieser Methode wird der zwischen verbundenen Unternehmen vereinbart onen zwischen unverbundenen Unternehmen im Markt vereinbart worden sind (vgl 2.2.2. Verw GrS: Tz 2.6 ff. OECD-RL). Dabei sollten die Transaktionen moglichst vergleichbar sein. Sind die Bedingungen einer Transaktion nicht vergleichbar, ist es auch moglich, nicht ubereinstimmende Transaktionen ge uss de niert und der vereinbarte Preis auf einen Preis fur ein vergleichbares Geschaft angepasst werden kann(vgl. Tz. 2.2.2.i. V. mit Tz. 2.1.7. Verw GrS).Entsp mit nachvollziehbarer genauigkeit durchgefuhrt werden konnen und wenn nicht grundlegende materielle Unterschiede zwischen den Transaktionen be- stehen(vgl. Tz. 2.8 und 2.9 OECD-RL) Die Preisvergleichsmethode ist in der IWB Nr 5 vom 13.3. 2002
Steuerrecht Preisvergleichsmethode 10International Gruppe 2 · Seite 1549 Anpassungsrechnungen bei Anwendung der Preisvergleichsmethode im Rahmen der Bestimmung konzerninterner Verrechnungspreise von Dipl.-Volksw. Dr. Roman Dawid und Dipl.-Volksw. Dr. Klaus Dorner, Deloitte & Touche, Düsseldorf Geltungsbereich: International. Rechtsgrundlage: BMF-Schr. v. 23. 2. 1983, Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung bei international verbundenen Unternehmen („VerwGrS“), BStBl 1983 I S. 218; OECD-Verrechnungspreisrichtlinie für multinationale Unternehmen und Steuerverwaltungen 1995 („OECD-RL“); US Regulations Sec. 1.482 („US-RL“). Literatur: Becker/Kroppen, Handbuch internationale Verrechnungspreise, Köln 2001; D o r n e r / D a w i d , Die Bestimmung angemessener Verrechnungspreise. Erhöhung der Vergleichbarkeit von Profitabilitätskennzahlen durch Anpassungsrechnungen, demnächst in IWB F. 10 Gr. 2 S. 1563 ff.; Frantzke, Grundlagen der Volkswirtschaftslehre, Stuttgart 1999; H a r tman/Wrigth/ O p d y k e , The Use of Regression Techniques in Transfer Pricing Analysis, Tax Management Transfer Pricing, 1996, S. 33; K r eps, Microeconomic Theory, New York 1990; K r o p p e n / E i g e l s h o v e n , Die Bestimmung angemessener Verrechnungspreise mit Hilfe des externen Betriebsvergleichs, IWB F. 3 Gr. 1, S. 1587; K u c k h o f f / S c h r e i b e r , Verrechnungspreise in der Betriebsprüfung, München 1997; Levy et al., Economics and the New Transfer Pricing Regulations, Tax Management Transfer Pricing, Special Report, Vol. 4, No. 2, S. 1 ff.; Olson, Misconceptions Regarding Volume and Size, Tax Management Transfer Pricing, Vol. 5 No. 3, S. 73; S c h o l z / A c k e r m a n n / S c h m i t t , Anpassungsrechnungen zur Erhöhung der Aussagekraft von Fremdvergleichen bei Verrechnungspreisen, IWB F. 3 Gr. 3, S. 1779; Sciaca/Soba/Wrappe, Adjusting Transfer Pricing Analysis for Economic Downturns, Tax Management Transfer Pricing, Vol. 10, No. 16, S. 685; Silva, Applying a Regression Analysis to the CUP Method, Tax Management Transfer Pricing, Vol. 10, No. 15, S. 631. I. Einleitung Entsprechend den OECD-RL und den deutschen VerwGrS haben konzerninterne Verrechnungspreise in grenzüberschreitenden Transaktionen dem Fremdvergleichsgrundsatz zu entsprechen (vgl. Tz. 2.1.1. VerwGrS und Tz. 1.6 OECD-RL). Eine Methode zur Bestimmung angemessener konzerninterner Verrechnungspreise ist die Preisvergleichsmethode. Bei Anwendung dieser Methode wird der zwischen verbundenen Unternehmen vereinbarte Preis mit Preisen verglichen, die bei entsprechenden Transaktionen zwischen unverbundenen Unternehmen im Markt vereinbart worden sind (vgl. Tz. 2.2.2. VerwGrS; Tz. 2.6 ff. OECD-RL). Dabei sollten die Transaktionen möglichst vergleichbar sein. Sind die Bedingungen einer Transaktion nicht vergleichbar, ist es auch möglich, nicht übereinstimmende Transaktionen gegenüberzustellen, wenn der Einfluss der abweichenden Bedingungen eliminiert und der vereinbarte Preis auf einen Preis für ein vergleichbares Geschäft angepasst werden kann (vgl. Tz. 2.2.2. i. V. mit Tz. 2.1.7. VerwGrS). Entsprechend den OECD-RL sind Anpassungsrechnungen angemessen, wenn diese mit nachvollziehbarer Genauigkeit durchgeführt werden können und wenn nicht grundlegende materielle Unterschiede zwischen den Transaktionen bestehen (vgl. Tz. 2.8 und 2.9 OECD-RL). Die Preisvergleichsmethode ist in der IWB Nr. 5 vom 13. 3. 2002 - 241 -
Praxis vergleichsweise selten anwendbar In der Regel ist eine anwendung diglich in Form eines inneren Preisvergleichs moglich, bei dem die Trans ktionen zwischen Konzernunternehmen mit Transaktionen zwischen einem der Konzernunternehmen und unverbundenen Dritten verglichen werden(s as in Abschnitt III angegebene Beispiel). Daher beziehen sich die vorlieger len Ausfuhrungen im Wesentlichen auf die durchfuhrung eines inneren Preisvergleichs In diesem Artikel wird dargestellt, welche Anpassungsrechnungen bei An- endung der Preisvergleichsmethode erforderlich und durchfuhrbar sein tannen, um als voraussetzung fuir eine sinnvolle anwendung der Methode die ergleichbarkeit beobachteter Preise zwischen fremden Dritten und zwischen verbundenen Unternehmen herzustellen. Der Fokus liegt dabei auf den spe- ziellen Fragen der Anwendung der Preisvergleichsmethode Fur Anpassungen im Zusammenhang mit anderen verrechnungspreismethod twa im rah. men eines Gewinnvergleichs-sei auf die entsprechende Literatur verwiesen ( Kroppen/Eigelshoven; Dorner/Dawid sowie Scholz et al). In einem ersten Schritt wird erortert, wie sich die in den OECD-RL allgemein formulierten Vergleichbarkeitsfaktoren im Kontext der Preisvergleichsmethode konkreti- sieren lassen, und welche Aspekte die vergleichbarkeit von Transaktionen en(Abschnitt II). Vergleichbarkeitsfaktoren entsprechend den OECD-RL sind die Merkmale der gehandelten Guter, die vertragsbedi en,die okonomischen Bedingungen sowie die Funktionen, Risiken und Ge- schaftsstrategien der an den Transaktionen beteiligten Parteien Tz 1.15 ff. OECD-RL) In einem weiteren Schritt wird fur die identifizierten Preisdeterminanten, fur die potenziell Preisanpassungen moglich sind, die II. Wann sind Anpassungsrechnungen erforderlich? Die Preisvergleichsmethode erfordert einen hohen Grad an Vergleichbarkeit der Transaktionen hinsichtlich der fur die Preisbildung relevanten Faktoren Transaktionen sind als vergleichbar anzusehen, wer uter, als auch die geschaftsbedingungen und die anderen fur die preisbil lung entscheidenden Faktoren ein hohes MaB an Ubereinstimmung aufwei n. Eine vollstandige Ubereinstimmung aller Bedingungen ist jedoch nicht erforderlich, sondern die Transaktionen mussen lediglich materiell vergleich ar sein, d h sie durfen sich hinsichtlich der preiswirksamen Eigenschaften der gehandelten Guter und der Umstande der Transaktionen nicht wesentlich unterscheiden (vgl. insbesondere Tz. 2.2.2. Verw Grs und Tz. 1. 15 und 2.7 OECD-RL) Da letztendlich Marktpreise verglichen werden, sind im Prinzip alle Faktoren auf Vergleichbarkeit zu untersuchen, die einen potenziellen Einfiuss auf die Preisbildung haben. Deshalb werden im Folgenden auge- end von okonomischen Uberlegungen die wesentlichen Preisdeterminanten estimmt, und es werden fur die durchfuhrung der Preisvergleichsmethode die o a. vergleichbarkeitsfaktoren auf der Basis okonomischer grundlagen konkretisiert Marktpreise bilden sich durch das Zusammenspiel von Angebot und Nach frage auf dem jeweiligen Markt. Sieht man von Wechselwirkungen mit an ren Markten ab, wird das Marktangebot im Wesentlichen durch die Produl tions- und Kostenstruktur und die Anzahl der anbieter determiniert. Die achfrage wird hingegen bestimmt durch die anzahl und die Praferenzen der Nachfrager sowie deren verfugbares Einkommen bw -im Fall von Produkt 10 International Gruppe 2. Seite 1550
Praxis vergleichsweise selten anwendbar. In der Regel ist eine Anwendung lediglich in Form eines inneren Preisvergleichs möglich, bei dem die Transaktionen zwischen Konzernunternehmen mit Transaktionen zwischen einem der Konzernunternehmen und unverbundenen Dritten verglichen werden (s. das in Abschnitt III angegebene Beispiel). Daher beziehen sich die vorliegenden Ausführungen im Wesentlichen auf die Durchführung eines inneren Preisvergleichs. In diesem Artikel wird dargestellt, welche Anpassungsrechnungen bei Anwendung der Preisvergleichsmethode erforderlich und durchführbar sein können, um als Voraussetzung für eine sinnvolle Anwendung der Methode die Vergleichbarkeit beobachteter Preise zwischen fremden Dritten und zwischen verbundenen Unternehmen herzustellen. Der Fokus liegt dabei auf den speziellen Fragen der Anwendung der Preisvergleichsmethode. Für Anpassungen im Zusammenhang mit anderen Verrechnungspreismethoden — etwa im Rahmen eines Gewinnvergleichs — sei auf die entsprechende Literatur verwiesen (Kroppen/Eigelshoven; Dorner/Dawid sowie Scholz et al.). In einem ersten Schritt wird erörtert, wie sich die in den OECD-RL allgemein formulierten Vergleichbarkeitsfaktoren im Kontext der Preisvergleichsmethode konkretisieren lassen, und welche Aspekte die Vergleichbarkeit von Transaktionen bestimmen (Abschnitt II). Vergleichbarkeitsfaktoren entsprechend den OECD-RL sind die Merkmale der gehandelten Güter, die Vertragsbedingungen, die ökonomischen Bedingungen sowie die Funktionen, Risiken und Geschäftsstrategien der an den Transaktionen beteiligten Parteien (vgl. Tz. 1.15 ff. OECD-RL). In einem weiteren Schritt wird für die identifizierten Preisdeterminanten, für die potenziell Preisanpassungen möglich sind, die Durchführung von Anpassungsrechnungen erörtert (Abschnitt III). II. Wann sind Anpassungsrechnungen erforderlich? Die Preisvergleichsmethode erfordert einen hohen Grad an Vergleichbarkeit der Transaktionen hinsichtlich der für die Preisbildung relevanten Faktoren. Transaktionen sind als vergleichbar anzusehen, wenn sowohl die gehandelten Güter, als auch die Geschäftsbedingungen und die anderen für die Preisbildung entscheidenden Faktoren ein hohes Maß an Übereinstimmung aufweisen. Eine vollständige Übereinstimmung aller Bedingungen ist jedoch nicht erforderlich, sondern die Transaktionen müssen lediglich materiell vergleichbar sein, d. h. sie dürfen sich hinsichtlich der preiswirksamen Eigenschaften der gehandelten Güter und der Umstände der Transaktionen nicht wesentlich unterscheiden (vgl. insbesondere Tz. 2.2.2. VerwGrS und Tz. 1.15 und 2.7 OECD-RL). Da letztendlich Marktpreise verglichen werden, sind im Prinzip alle Faktoren auf Vergleichbarkeit zu untersuchen, die einen potenziellen Einfluss auf die Preisbildung haben. Deshalb werden im Folgenden ausgehend von ökonomischen Überlegungen die wesentlichen Preisdeterminanten bestimmt, und es werden für die Durchführung der Preisvergleichsmethode die o. a. Vergleichbarkeitsfaktoren auf der Basis ökonomischer Grundlagen konkretisiert. Marktpreise bilden sich durch das Zusammenspiel von Angebot und Nachfrage auf dem jeweiligen Markt. Sieht man von Wechselwirkungen mit anderen Märkten ab, wird das Marktangebot im Wesentlichen durch die Produktions- und Kostenstruktur und die Anzahl der Anbieter determiniert. Die Nachfrage wird hingegen bestimmt durch die Anzahl und die Präferenzen der Nachfrager sowie deren verfügbares Einkommen bzw. — im Fall von Produkt- 10 International Gruppe 2 · Seite 1550 - 242 -
Steuerrecht Preisvergleichsmethode Gruppe2· Seite1551 markten zwischen Unternehmen- durch die absatzmoglichkeiten der ab- nehmer SchlieBlich ist die Preisbildung abhangig von der Form der Interak oundenheit zwischen den Marktseiten. d. h. der Marktform: Handelt es sich um einen Wettbewerbsmarkt, um ein Monopol oderumoligopolistischen Wettbewerb? (Vgl. fureine Ubersicht uber verschie- dene Marktformen z B. Frantzke, Kap. 7.) Entsprechend der mikrookonomischen Theorie resultiert auf vollke Wettbewerbsmarkten ein einheitlicher Preis, wenn die folgenden Annahmen reset sad kel n r B. Reps e betachtab weichende Markttormen werden in 1. Nachfrager und Anbieter haben keine personlichen Praferenzen hinsicht lich der Transaktionspartner Der Marktzutritt ist unbeschrankt moglich Daher spielen immaterielle Wirtschaftsguter wie bspw. Markennamen oder andere Formen von Reputation keine Rolle bei den Entscheidungen der Marktteilnehmer 2. Nachfrager und Anbieter versuchen jeweils die Transaktion zu dem fur si gunstigsten Preis abzuschlieBen, d h der Preis ist ausschlieBliches Wett bewerbskriterium. Die anbieter konkurrieren nicht mittels variation der 3. Nachfrager und Anbieter sind uber alle Transaktionspreise vollstandig in formiert, und Geschafte konnen ohne Transaktionskosten abgeschlossen erden. Es gibt daher u a keine regionalen Preisunterschiede. Zudem be stehen keine langfristigen Liefervertrage, weil diese aufgrund der voll standigen Markttransparenz und Transaktionskosten von null den Markt- teilnehmern keine vorteile bieter 4. Es gibt keine Rabatte, Sonderkonditionen oder andere Formen von diffe- renzierten Preisen, weil der Wiederverkauf der Guter jederzeit und ohne Kosten moglich ist. D. h. Rabatte oder andere Sonderkonditionen fur ein elne marktteilnehmer fuhren nicht zu Preisunterschieden. da diese sofort durch die am meisten begunstigten Abnehmer an alle anderen abnehmer weitergegeben werden konnen. Unterschiedliche Preise fur identische oder vergleichbare Guter sind dadurch begrundet, dass eine oder mehrere der genannten Annahmen nicht erfullt sind. Dies ist in der Realitat regelmaBig der Fall, weshalb Transaktionspreise oft nicht als direkt vergleichbar angesehen werden konnen. Unterschiedliche Preise fur identische oder vergleichbare Produkte sind demnach insbesonde zu erwarten. wenn. Markennamen und vergleichbare immaterielle wirtschaftsguter sowie die Reputation der Marktteilnehmer fur die preisbildung eine Rolle spielen sich ahnliche Produkte hinsichtlich ihrer Eigenschaften und ihrer Qualitat Informationsbarrieren(z B chgrenzen), Transaktionskosten(z. B Transport- und Versandkosten) und Unterschiede der okonomischen Be- dingungen(z B. nationale Unterschiede hinsichtlich der Besteuerung der IWB Nr 5 vom 13. 3. 2002
märkten zwischen Unternehmen — durch die Absatzmöglichkeiten der Abnehmer. Schließlich ist die Preisbildung abhängig von der Form der Interaktion bzw. der Reaktionsverbundenheit zwischen den Marktseiten, d. h. von der Marktform: Handelt es sich um einen Wettbewerbsmarkt, um ein Monopol oder um oligopolistischen Wettbewerb? (Vgl. für eine Übersicht über verschiedene Marktformen z. B. Frantzke, Kap. 7.) Entsprechend der mikroökonomischen Theorie resultiert auf vollkommenen Wettbewerbsmärkten ein einheitlicher Preis, wenn die folgenden Annahmen erfüllt sind (vgl. z. B. Kreps, S. 264 f.; abweichende Marktformen werden in diesem Artikel nur am Rande betrachtet): 1. Nachfrager und Anbieter haben keine persönlichen Präferenzen hinsichtlich der Transaktionspartner. Der Marktzutritt ist unbeschränkt möglich. Daher spielen immaterielle Wirtschaftsgüter wie bspw. Markennamen oder andere Formen von Reputation keine Rolle bei den Entscheidungen der Marktteilnehmer. 2. Nachfrager und Anbieter versuchen jeweils die Transaktion zu dem für sie günstigsten Preis abzuschließen, d. h. der Preis ist ausschließliches Wettbewerbskriterium. Die Anbieter konkurrieren nicht mittels Variation der Produkteigenschaften. 3. Nachfrager und Anbieter sind über alle Transaktionspreise vollständig informiert, und Geschäfte können ohne Transaktionskosten abgeschlossen werden. Es gibt daher u. a. keine regionalen Preisunterschiede. Zudem bestehen keine langfristigen Lieferverträge, weil diese aufgrund der vollständigen Markttransparenz und Transaktionskosten von null den Marktteilnehmern keine Vorteile bieten. 4. Es gibt keine Rabatte, Sonderkonditionen oder andere Formen von differenzierten Preisen, weil der Wiederverkauf der Güter jederzeit und ohne Kosten möglich ist. D. h. Rabatte oder andere Sonderkonditionen für einzelne Marktteilnehmer führen nicht zu Preisunterschieden, da diese sofort durch die am meisten begünstigten Abnehmer an alle anderen Abnehmer weitergegeben werden können. Unterschiedliche Preise für identische oder vergleichbare Güter sind dadurch begründet, dass eine oder mehrere der genannten Annahmen nicht erfüllt sind. Dies ist in der Realität regelmäßig der Fall, weshalb Transaktionspreise oft nicht als direkt vergleichbar angesehen werden können. Unterschiedliche Preise für identische oder vergleichbare Produkte sind demnach insbesondere zu erwarten, wenn: — Markennamen und vergleichbare immaterielle Wirtschaftsgüter sowie die Reputation der Marktteilnehmer für die Preisbildung eine Rolle spielen, — sich ähnliche Produkte hinsichtlich ihrer Eigenschaften und ihrer Qualität unterscheiden, — Informationsbarrieren (z. B. Sprachgrenzen), Transaktionskosten (z. B. Transport- und Versandkosten) und Unterschiede der ökonomischen Bedingungen (z. B. nationale Unterschiede hinsichtlich der Besteuerung der Steuerrecht Preisvergleichsmethode 10International Gruppe 2 · Seite 1551 IWB Nr. 5 vom 13. 3. 2002 - 243 -
Transaktionen und/oder der Einkommen der Unternehmen) regional un- terschiedliche Preise begrunden, signifikant divergierende Transaktionsvolumina mit den verschiedenen arktpartnern Preisdifferenzen (insbesondere durch Rabatte)bewirken, B. weil aufgrund transaktionsfixer Kosten die Transaktionskosten pro Stuck mit zunehmendem Transaktionsvolumen sinken unterschiedliche Vertragskonditionen(z B. Zahlungsziele, Lieferbedin- ungen, langfristige Vertragsbindung)den vereinbarten Preis beeinflus- es sich nicht um Wettbewerbsmarkte handelt und bspw. eine regionale Dif- ferenzierung der Preise moglich ist Als Spezifikation der oben genannten Vergleichbarkeitsfaktoren folgt aus die- sen Uberlegungen, dass vor Anwendung der Preisvergleichsmethode insbe onder die folgenden Gutereigenschaften und Bedingungen der Transaktio- nen auf Ubereinstimmung und ggf auf die Moglichkeit von Anpassungsrech nungen zu untersuchen sind Produkteigenschaften- insbesondere Qualitat Transaktionsyolumina Vertragskonditionen jenseits von Preisen und Mengen(Zahlungsbedin dsungen, Lieferkonditionen, Versicherungen, Risikoubernahme, Gewah istungen und langfristige Liefervereinbarungen) regionale Preisunterschiede, die durch divergierende okonomische bedin ungen(z B. durch Besteuerungsunterschiede, unterschiedliche Markt formen oder Wettbewerbsintensitat) bewirkt werden involvierte immaterielle Wirtschaftsguter (z B. Markennamen oder an- dere Formen von Schutzrechten, Patente). Zudem konnen intertemporal Anderungen wie Preisschwankungen(z B naler Art), Wechselkursanderungen und Inflation(d h der langfristige nstiegstrend)die vergleichbarkeit von Preisen einschranken, die zu un- edlichen Zeitpunkten beobachtet wurden Existieren Unterschiede bezuglich der Gutereigenschaften oder der Bedin- gungen und Umstande der Transaktionen, die wahrscheinlich einen Einfilus luf den Marktpreis haben, und die daher einer unmittelbaren vergleichbar eit im Wege stehen, so ist im Einzelnen zu uberprufen, ob sich die vergleich arkeitsdifferenzen durch Anpassungsrechnungen mit nachvollziehbarer G auigkeit beseitigen lassen, ohne den materiellen gehalt der Transaktionen zu verandern. Ist dies der Fall, sind die beobachteten Preise ggf durch ent. chende rechnungen anzupassen und der Preisvergleich ist mit den ange asten Daten durchzufuhren. Anpassungsrechnungen sind im Prinzip fur die genannten Preisdeterminanten durchfuhrbar, wenngleich sichergestellt sein muss, dass die Unterschiede sicher identifiziert und ihre wirkungen auf die Hohe der Preise in verlasslicher Weise quantifiziert werden konnen(vgl. z. B Tz. 3.1.2. Verw GrS). In jedem Fall sollten die tatsachlich relevanten preis- estimmenden Faktoren durch eine grundliche fallspezifische Untersuchung der Gutereigenschaiten, der ubernommenen Funktionen und Risiken, der Vertragsbedingungen, der okonomischen Umstande und der Geschaftsstrate- en im Zusammenhang mit den untersuchten Transaktionen festgestellt wer- 10 International Gruppe 2. Seite 1552 24
Transaktionen und/oder der Einkommen der Unternehmen) regional unterschiedliche Preise begründen, — signifikant divergierende Transaktionsvolumina mit den verschiedenen Marktpartnern Preisdifferenzen (insbesondere durch Rabatte) bewirken, z. B. weil aufgrund transaktionsfixer Kosten die Transaktionskosten pro Stück mit zunehmendem Transaktionsvolumen sinken, — unterschiedliche Vertragskonditionen (z. B. Zahlungsziele, Lieferbedingungen, langfristige Vertragsbindung) den vereinbarten Preis beeinflussen, — es sich nicht um Wettbewerbsmärkte handelt und bspw. eine regionale Differenzierung der Preise möglich ist. Als Spezifikation der oben genannten Vergleichbarkeitsfaktoren folgt aus diesen Überlegungen, dass vor Anwendung der Preisvergleichsmethode insbesondere die folgenden Gütereigenschaften und Bedingungen der Transaktionen auf Übereinstimmung und ggf. auf die Möglichkeit von Anpassungsrechnungen zu untersuchen sind: — Produkteigenschaften — insbesondere Qualität, — Transaktionsvolumina, — Vertragskonditionen jenseits von Preisen und Mengen (Zahlungsbedingungen, Lieferkonditionen, Versicherungen, Risikoübernahme, Gewährleistungen und langfristige Liefervereinbarungen), — regionale Preisunterschiede, die durch divergierende ökonomische Bedingungen (z. B. durch Besteuerungsunterschiede, unterschiedliche Marktformen oder Wettbewerbsintensität) bewirkt werden, — involvierte immaterielle Wirtschaftsgüter (z. B. Markennamen oder andere Formen von Schutzrechten, Patente). Zudem können intertemporale Änderungen wie Preisschwankungen (z. B. saisonaler Art), Wechselkursänderungen und Inflation (d. h. der langfristige Preisanstiegstrend) die Vergleichbarkeit von Preisen einschränken, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten beobachtet wurden. Existieren Unterschiede bezüglich der Gütereigenschaften oder der Bedingungen und Umstände der Transaktionen, die wahrscheinlich einen Einfluss auf den Marktpreis haben, und die daher einer unmittelbaren Vergleichbarkeit im Wege stehen, so ist im Einzelnen zu überprüfen, ob sich die Vergleichbarkeitsdifferenzen durch Anpassungsrechnungen mit nachvollziehbarer Genauigkeit beseitigen lassen, ohne den materiellen Gehalt der Transaktionen zu verändern. Ist dies der Fall, sind die beobachteten Preise ggf. durch entsprechende Rechnungen anzupassen und der Preisvergleich ist mit den angepassten Daten durchzuführen. Anpassungsrechnungen sind im Prinzip für die genannten Preisdeterminanten durchführbar, wenngleich sichergestellt sein muss, dass die Unterschiede sicher identifiziert und ihre Wirkungen auf die Höhe der Preise in verlässlicher Weise quantifiziert werden können (vgl. z. B. Tz. 3.1.2. VerwGrS). In jedem Fall sollten die tatsächlich relevanten preisbestimmenden Faktoren durch eine gründliche fallspezifische Untersuchung der Gütereigenschaften, der übernommenen Funktionen und Risiken, der Vertragsbedingungen, der ökonomischen Umstände und der Geschäftsstrategien im Zusammenhang mit den untersuchten Transaktionen festgestellt werden. 10 International Gruppe 2 · Seite 1552 - 244 -
10 2· Seite1553 IlL. Durchfuihrung von Anpassungsrechnungen Im Folgenden wird erortert, wie ggf. durch Anpassungsrechnungen die ver- gleichbarkeit der beobachteten Preise erhoht werden kann Dabei dienen die oben genannten preisbestimmenden Faktoren als Leitlinie Daruber hinaus werden die ausfuhrungen jeweils mit Hilfe des folgenden Beispiels verdeut licht, das in Anlehnung an einen Fall aus der Beratungspraxis gewahlt wurde (nI“) importiert :hiedene Arten von Konsumgutern von einem Hersteller aus Japan und vertreil opaischen Landern weiterverkauft, die wiederum GroBhandler in den jeweiligen eliefern(gleiche Handelsstufe) Bei de zum Teil um Tochtergesellschaften der I, so u.a. die deutsche V-Gmbh ( v"). De Vertrieb wird aber auch uber unverbundene Distributoren abgewick elt. Es ist ntersuchen, ob die verrechnungspreise, diedie i der V fur die Guter in Rechnung estellt hat als fremdublich anzusehen sind. Informationen uiber den handel ver gleichbarer Produkte zwischen unverbundenen Unternehmen liegen nicht vor, so Berer Preisvergleich nicht vorgenommen werden kann Allerdings konnen die Transaktionen der i mit unverbundenen Distributoren fur einen inneren preis- vergleich herangezogen werden. 1. Produkteigenschaften-insbesondere Qualitat Bei einer Anwendung der Preisvergleichsmethode sollten bevorzugt Preise von Produkten ubereinstimmender Qualitat verglichen werden In der Praxis ist es meist empfehlenswert, Produkte zu vergleichen, die auBerlich eindeutig als identisch zu identifizieren sind, da sonst die vergleichbarkeit der Trans- ktionen eher in Frage gestellt werden kann Daher kann fast nie ein auBere sondern-wenn uberhaupt nur ein innerer Preisvergleich durchgefuhrt werden, weil bei einem inneren Preisvergleich in der Regel Transaktionen mit identischen Produkten verglichen werden konnen. Ein auBerer Preisver- gleich, bei dem die konzerninternen Preise mit Preisen in Transaktionen zwi- schen nicht zum Konzern gehorenden unverbundenen Unternehmen vergli- chen werden, ist in der Regel nur durchfuhrbar fur homogene Guter mit nor merten Qualitatseigenschaften, fur die Preisdaten offentlich zuganglich sind etwa weil sie an Borsen gehandelt werden(z. B rohstoffe). Dies trifft in de Regel nicht zu fur heterogene Guter, bei denen Eigenschaften divergieren, die einen starken Einfluss auf den Preis haben-wie bspw. technische Spezifi- kationen oder das Produktdesign Wenn dennoch Produkte unterschiedlicher Qualitat verglichen werden spw. weil fur einen statistisch aussagekraftigen Preisvergleich mit absolut dentischen Produkten zu wenige Transaktionen beobachtet erden -so konnen ggf. Anpassungen der beobachteten Preise fur Qualitatsunterschiede den Vergleich der Transaktionen ermoglichen. Anpassungsrechnungen kon nen u.a. mittels quantitativer Analysemethoden, insbesondere mittels Re- gressionsanalyse, durchgefuhrt werden. Dabei kann der Einfluss einer oder ehrerer Qualitatsmerkmale - wie z B. Guteklassen -auf den Preis in Transaktionen zwischen unverbundenen Dritten festgestellt werden (vgl Hartman et al ) Dazu wird der statistische Zusammenhang zwischen den Qualitatsmerkmalen und den beobachteten Preisen in Transaktionen zwi- schen unverbundenen Unternehmen geschatzt IWB Nr 5 vom 13.3. 2002 -245-
III. Durchführung von Anpassungsrechnungen Im Folgenden wird erörtert, wie ggf. durch Anpassungsrechnungen die Vergleichbarkeit der beobachteten Preise erhöht werden kann. Dabei dienen die oben genannten preisbestimmenden Faktoren als Leitlinie. Darüber hinaus werden die Ausführungen jeweils mit Hilfe des folgenden Beispiels verdeutlicht, das in Anlehnung an einen Fall aus der Beratungspraxis gewählt wurde. Beispiel: Die in den Niederlanden ansässige Import Europe B.V. („I“) importiert verschiedene Arten von Konsumgütern von einem Hersteller aus Japan und vertreibt diese in Europa. Die Güter werden an Vertriebsgesellschaften in verschiedenen europäischen Ländern weiterverkauft, die wiederum Großhändler in den jeweiligen Ländern beliefern (gleiche Handelsstufe). Bei den Distributoren handelt es sich zum Teil um Tochtergesellschaften der I, so u. a. um die deutsche V-GmbH („V“). Der Vertrieb wird aber auch über unverbundene Distributoren abgewickelt. Es ist zu untersuchen, ob die Verrechnungspreise, die die I der V für die Güter in Rechnung gestellt hat, als fremdüblich anzusehen sind. Informationen über den Handel vergleichbarer Produkte zwischen unverbundenen Unternehmen liegen nicht vor, so dass ein äußerer Preisvergleich nicht vorgenommen werden kann. Allerdings können die Transaktionen der I mit unverbundenen Distributoren für einen inneren Preisvergleich herangezogen werden. 1. Produkteigenschaften — insbesondere Qualität Bei einer Anwendung der Preisvergleichsmethode sollten bevorzugt Preise von Produkten übereinstimmender Qualität verglichen werden. In der Praxis ist es meist empfehlenswert, Produkte zu vergleichen, die äußerlich eindeutig als identisch zu identifizieren sind, da sonst die Vergleichbarkeit der Transaktionen eher in Frage gestellt werden kann. Daher kann fast nie ein äußerer, sondern — wenn überhaupt — nur ein innerer Preisvergleich durchgeführt werden, weil bei einem inneren Preisvergleich in der Regel Transaktionen mit identischen Produkten verglichen werden können. Ein äußerer Preisvergleich, bei dem die konzerninternen Preise mit Preisen in Transaktionen zwischen nicht zum Konzern gehörenden unverbundenen Unternehmen verglichen werden, ist in der Regel nur durchführbar für homogene Güter mit normierten Qualitätseigenschaften, für die Preisdaten öffentlich zugänglich sind, etwa weil sie an Börsen gehandelt werden (z. B. Rohstoffe). Dies trifft in der Regel nicht zu für heterogene Güter, bei denen Eigenschaften divergieren, die einen starken Einfluss auf den Preis haben — wie bspw. technische Spezifi- kationen oder das Produktdesign. Wenn dennoch Produkte unterschiedlicher Qualität verglichen werden — bspw. weil für einen statistisch aussagekräftigen Preisvergleich mit absolut identischen Produkten zu wenige Transaktionen beobachtet werden — so können ggf. Anpassungen der beobachteten Preise für Qualitätsunterschiede den Vergleich der Transaktionen ermöglichen. Anpassungsrechnungen können u. a. mittels quantitativer Analysemethoden, insbesondere mittels Regressionsanalyse, durchgeführt werden. Dabei kann der Einfluss einer oder mehrerer Qualitätsmerkmale — wie z. B. Güteklassen — auf den Preis in Transaktionen zwischen unverbundenen Dritten festgestellt werden (vgl. Hartman et al.). Dazu wird der statistische Zusammenhang zwischen den Qualitätsmerkmalen und den beobachteten Preisen in Transaktionen zwischen unverbundenen Unternehmen geschätzt. Steuerrecht Preisvergleichsmethode 10International Gruppe 2 · Seite 1553 IWB Nr. 5 vom 13. 3. 2002 - 245 -