Steuerrecht 11 Europalische Die Reformierung der Unternehmens- besteuerung in der Europaischen Union Analyse des berichts der EU-Kommission vom23.10.2001(Tel0 von RA/StB Dr Heinz-Klaus Kroppen, LL. M. und RA Dr. Stephan Rasch, Deloitte Touche Dusseldorf Geltungsbereich: Europaische Union. lagen: EU-Commission, Towards an Internal Market without tax obstacles Paper company ra:x ation in the, inter na Market, ket ICOM (2001)582 final], SEC(200 [KOM(1990)595; Ubereinkommen Nr 90/436/EWG uber die Beseitigung der Dop- hPZ文 der verluste ihrer in anderen mitgliedstaten belege nen Betriebsstatten und Tochtergesellschaften, KOM(90)595, ABL EG 1991 Nr C 53 Literatur: A merk hail, Arms Length or Formulary Apportionment? Sometime no. 3. s. 94fc: Baro n. Tax and the Intenal marketgtpip Becker/hopp%i. Erec ker/kroppiggi2001 B N%,s staatlichen bo, er/Grotherr/Kroppen, DBA-Kommentar, Stand Stand: 4. Erg. Lfg. 2001, Koln 1s g ting Databank To Harmonize Documentation Req am00m8:0③9m lick/Wassermeyer/ a s e in Germany, Tax Notes International (TNI), 5 August 2002, $71 k ers, Arms length- How long?, in: Kirchhof (Hrsg ) Staaten und Steuern, Fest thrift fur Klaus Vogel zum 70. Geburtstag, Heidelberg 2000, S1043 ff. Havard Lay ome Allocation under Section 482 of the nternal Revenue Code, Vol. 89(1976),S.1202 ff. I ris h, The Other harm n:Why a Few Countries Have Expanding Tax Bases, While Most Have iebsstatten im Internationalen Steuerrecht, Stuw 1991, S. 15l. kroppen/ gen-Anmerkungen zum Urteil vom 17. 10.200i-IR 103/00, IWB Fach 3 Deutsch- d grI S ff. d landmark transfe 10,No 19, S.835ff:Lo din/Gammie, The taxation of the European Con ernational trans en. IWB F 10 International Gr. 2 1999,s.97ff;S ei ber, Gewinnererung in der men, Stuw 2002, S 105 ff.; Weiner, The European Union and Formula Appor- IWB Nr21vom13.11.2002 1069-
Steuerrecht EU-Unternehmensbesteuerung Europäische Gemeinschaften Gruppe 2 · Seite 495 Die Reformierung der Unternehmensbesteuerung in der Europäischen Union - Analyse des Berichts der EU-Kommission vom 23. 10. 2001 (Teil I) - von RA/StB Dr. Heinz-Klaus Kroppen, LL.M. und RA Dr. Stephan Rasch, Deloitte & Touche, Düsseldorf Geltungsbereich: Europäische Union. Rechtsgrundlagen: EU-Commission, Towards an Internal Market without tax obstacles, A strategy for providing companies with a consolidated corporate tax base for their EU-wide activities, COM(2001), 582 final, 23. 10. 2001; Commission Staff Working Paper, Company Taxation in the Internal Market {COM (2001) 582 final}, SEC(2001) 1681; Entwurfs einer Richtlinie über den grenzüberschreitenden Verlustausgleich [KOM(1990) 595]; Übereinkommen Nr. 90/436/EWG über die Beseitigung der Doppelbesteuerung im Falle von Gewinnberichtigungen zwischen verbundenen Unternehmen vom 23. Juli 1990, ABl. EG Nr. L 225 S. 10 = BGBl. 1995 II S. 84); Vorschlag für eine Richtlinie des Rates vom 6. Dezember 1990 über eine Regelung für Unternehmen zur Berücksichtigung der Verluste ihrer in anderen Mitgliedstaaten belegenen Betriebsstätten und Tochtergesellschaften, KOM(90) 595, ABl. EG 1991 Nr. C 53 S. 30. Literatur: Amerkhail, Arm‘s Length or Formulary Apportionment? Sometimes the Best Choice is both, Tax Management Transfer Pricing Report (TMTP), Vol. 8, No. 3, S. 94 ff.; B a r o n , Tax and the Internal Market, TPTP 1/2002, S. 14 ff.; Becker/Höppner/Grotherr/Kroppen, DBA-Kommentar, Stand: 10. Lieferung März 2002; Becker/Kroppen, Handbuch Internationale Verrechnungspreise, Stand: 4. Erg. Lfg. 2001, Köln 1997/2001; B N A, EU Paper Urges Creating Databank To Harmonize Documentation Requirements, TMTP Vol. 10, No. 15, S. 559 f.; D e n d o r f e r , Seminar D: Formen der bundesstaatlichen Besteuerung in den USA, IStR 2001, S. 545 ff.; Flick/Wassermeyer/ Baumhoff, Außensteuerrecht, Kommentar, Stand: 49. Lfg. Dezember 2001, 6. Aufl., Köln 1997/2001; H a a s e , EU to Scrutinize Taxation of Societas Europaea in Germany, Tax Notes International (TNI), 5 August 2002, S. 713 ff.; Hamaekers, Arm‘s length - How long?, in: Kirchhof (Hrsg.), Staaten und Steuern, Festschrift für Klaus Vogel zum 70. Geburtstag, Heidelberg 2000, S. 1043 ff.; Havard Law Review, Multinational Corporations and Income Allocation under Section 482 of the Internal Revenue Code, Vol. 89 (1976), S. 1202 ff.; I r i s h, The Other Harmful Tax Competition: Why a Few Countries Have Expanding Tax Bases, While Most Have Eroding Tax Bases, TNI 26 November 2001, S. 901 ff.; Jacobs, Internationale Unternehmensbesteuerung, 4. Aufl. München 1995; Kramer, Gewinnabgrenzung und Gewinnermittlung bei Verbringung von Wirtschaftsgütern zwischen Betriebsstätten im Internationalen Steuerrecht, StuW 1991, S. 151 ff.; K r oppen/ Rasch/Roeder, Bedeutende Entscheidung des BFH in Verrechnungspreisfragen - Anmerkungen zum Urteil vom 17. 10. 2001-IR 103/00, IWB Fach 3 Deutschland Gr. 1 S. 1787 ff.; d i e s ., German Federal Tax Court issues landmark transfer pricing decision, Tax Notes International (TNI) 2001, S. 1111; K r oppen/ Rasch, German Transfer Pricing on the Move: Legislation, Guidance, TMTP Vol. 10, No. 19, S. 835 ff.; L o d i n / G a m m i e , The taxation of the European Company, European Taxation (ET), 1999, S. 286 ff.; M o r ton,Transfer Pricing - An Industry View, Tax Planning International Transfer Pricing (TPTP), 9/2000, S. 8 ff.; Plasschaert, Comprehensive Approaches to EU Company Taxation: To Which Companies Should They Apply?, ET 2002, S. 7 ff; P o r tner, Ermittlung von Verrechnungspreisen in multinationalen Unternehmen, IWB F. 10 International Gr. 2 S. 863 ff.; R a s c h , Konzernverrechnungspreise im nationalen, bilateralen und europäischen Steuerrecht, Köln 2001; R u d i n g , The Long Way to Removing Obstacles in Company Taxation in Europe, ET 2002, S. 3 ff.; Salzberger, Unitary Taxation - Vorbild für eine Konzernbesteuerung in der Europäischen Union?, IStR 1999, S. 97 ff.; Schreiber, Gewinnermittlung und Besteuerung der Einkommen, StuW 2002, S. 105 ff.; W e i n e r , The European Union and Formula Appor- 11 IWB Nr. 21 vom 13. 11. 2002 - 1069 -
nt: Caveat Emptor, ET 2001, S 380 ff. ; ders, EU Commission Study on ket Considers com TNI. 29 October 2001. S. 511 ff. Inhaltsubersicht Einfuhrung A. Darstellung des Inhalts L. EU-Commission Report, COM(2001), 582 final(Bericht) IL. Commission Staff Working Paper, SEC(2001), 1681(Studie) IlL. Steuerliche Hindernisse (Teil Ill der Studie) ge der Verrechnungspreise(Tz. 5.2) 4. Vermeidung der Doppelbesteuerung (Tz 5.5) IV. Losungsvorschlage der EU-Kommission(Teil Iv der Studie) sanforderngskosten ce) Kooperation der Finanzbehorden d nachtragliche Beseitigung der Do der Doppelbesteuerung Vereinheitlichung der Bemessungsgrundlage b) ,Home State Taxation“ d) Harmonisierte Korperschaftsteuerbemessungsgrundlage L. verrechnungspreise Il. Konsolidierte Korperschaftsteuerbemessungsgrundlage Am 23. 10. 2001 hat die Europaische Kommission ihre Mitteilung zur Refor- mierung der Unternehmensbesteuerung in der Europaischen Union vorge ellt(EU-Commission, Towards an Internal Market without Tax Obstacles, A rategy for providing companies with a consolidated corporate tax base for eir EU-wide activities, coM(2001), 582 final, 23. 10. 2001- nachfolgend Bericht). Diesem Bericht ging eine Studie der Kommissionsdienststellen vo- us, die im Auftrag der EU-Kommission erstellt wurde( Commission Staff pany Taxation in the Internal Market ICOM(2 1) geltenden Regelungen fur die Unternehmensbesteuerung im Binnenmarkt ineffizient sind und eine Beeintrachtigung des Binnenmarktes zur Folge ha Im Anschluss an den letzten umfassenden Bericht der EU, den sog, Ruding Report"(EU-Kommission, Bericht des unabhangigen Sachverstandigenaus sses zur Unternehmensbesteuerung, 1992, BT Drucksache 13/4138)hatte die Kommission auf Wunsch des rates. wirtschaft und Finanzen"aus dem Jahre 1998 den aktuellen Bericht sowie die studie erarbeitet. Nach Ansicht der Kommission ist eine Anpassung der Unternehmensbesteuerung in der EU erforderlich. um die wirtschaftliche Effizienz des Binnenmarktes zu erhalte d zu verbessern und die Wettbewerbsfahigkeit der in der EU angesiedelten Unternehmen zu starken(vgl. EU-Kommission, Unternehmensbesteuerung mmission schlagt einheitliche konsolidierte Bemessungsgrundlage vor /01/1648vom23.10.2001) 11 Europaische Gemeinschaften
tionment: Caveat Emptor, ET 2001, S. 380 ff.; d e r s ., EU Commission Study on Company Taxation and the Internal Market Considers Comprehensive Company Tax Reform, TNI, 29 October 2001, S. 511 ff. Inhaltsübersicht Einführung A. Darstellung des Inhalts I. EU-Commission Report, COM(2001), 582 final (Bericht) II. Commission Staff Working Paper, SEC(2001), 1681 (Studie) III. Steuerliche Hindernisse (Teil III der Studie) 1. Verrechnungspreise 2. Grundlage der Verrechnungspreise (Tz. 5.2) 3. Befolgungskosten (Tz. 5.3) 4. Vermeidung der Doppelbesteuerung (Tz. 5.5) IV. Lösungsvorschläge der EU-Kommission (Teil IV der Studie) 1. Kurzfristige Maßnahmen - Verrechnungspreise a) Reduzierung der Befolgungskosten aa) Dokumentationsanforderungen bb) Vergleichbarkeitskriterien cc) Kooperation der Finanzbehörden b) Verhinderung und nachträgliche Beseitigung der Doppelbesteuerung 2. Langfristige Maßnahmen - Vereinheitlichung der Bemessungsgrundlage a) „Home State Taxation“ b) „Europäische Bemessungsgrundlage“ c) „Europäische Körperschaftsteuer“ d) Harmonisierte Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage B. Analyse der Vorschläge I. Verrechnungspreise II. Konsolidierte Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage Einführung Am 23. 10. 2001 hat die Europäische Kommission ihre Mitteilung zur Reformierung der Unternehmensbesteuerung in der Europäischen Union vorgestellt (EU-Commission, Towards an Internal Market without Tax Obstacles, A strategy for providing companies with a consolidated corporate tax base for their EU-wide activities, COM(2001), 582 final, 23. 10. 2001 - nachfolgend: Bericht). Diesem Bericht ging eine Studie der Kommissionsdienststellen voraus, die im Auftrag der EU-Kommission erstellt wurde (Commission Staff Working Paper, Company Taxation in the Internal Market {COM(2001) 582 final}, SEC(2001) 1681 - nachfolgend: Studie). Die Studie untersucht, ob die geltenden Regelungen für die Unternehmensbesteuerung im Binnenmarkt ineffizient sind und eine Beeinträchtigung des Binnenmarktes zur Folge haben. Im Anschluss an den letzten umfassenden Bericht der EU, den sog. „Ruding Report“ (EU-Kommission, Bericht des unabhängigen Sachverständigenausschusses zur Unternehmensbesteuerung, 1992, BT Drucksache 13/4138) hatte die Kommission auf Wunsch des Rates „Wirtschaft und Finanzen“ aus dem Jahre 1998 den aktuellen Bericht sowie die Studie erarbeitet. Nach Ansicht der Kommission ist eine Anpassung der Unternehmensbesteuerung in der EU erforderlich, um die wirtschaftliche Effizienz des Binnenmarktes zu erhalten und zu verbessern und die Wettbewerbsfähigkeit der in der EU angesiedelten Unternehmen zu stärken (vgl. EU-Kommission, Unternehmensbesteuerung: Kommission schlägt einheitliche konsolidierte Bemessungsgrundlage vor, IP/01/1648 vom 23. 10. 2001). 11 Europäische Gemeinschaften Gruppe 2 · Seite 496 - 1070 -
Steuerrecht 11 Europaische Gemeinschaften EU-Untermeh Gegenstand dieses Artikels ist es, die Vorschlage der EU-Kommission zur Re- formierung der Unternehmensbesteuerung zu analysieren. Da insbesondere die studie der Kommissionsdienststellen die beeindruckende starke von etwa 500 Seiten erlangt hat, soll zunachst ein Gesamtuberblick uber den Inhalt beider Dokumente sowie speziell der Aussagen zum Thema Verrechnungs preise gegeben werden(Teil 1). Im Rahmen der Analyse soll das besondere Augenmerk dann auf die Uberlegungen zum Thema Verrechnungspreise so- wie zur Schaffung einer konsolidierten Korperschaftsteuerbemessung grundlage gerichtet werden(Teil 2 des Aufsatzes) A. Darstellung des Inhalts Zunachst soll ein Uberblick uber den Inhalt des Berichts sowie der Studie gegeben werden, bevor im Einzelnen die steuerlichen Hindernisse(unter Ill) nd die Losungsvorschlage(unter Iv) vorgestellt werden. I EU-Commission Report, COM(2001), 582 final(Bericht) Die EU-Kommission gibt einen kurzen Uberblick uber die bisherigen Initia- tiven der unterschiedlichen Organe der EU im Bereich der Unternehmensbe- steuerung und erklart, warum die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen lunmehr eine Anpassung des Unternehmenssteuerrechts erforderlich ma then Die moglichen MaBnahmen werden -in Anlehnung an die studie dey ommissionsdienststellen -untersucht. Fur nahere Erlauterungen sei auf die darstellung des Inhalts der Studie unter A II verwiesen. Breiten Raum widmet die Kommission der Diskussion einer konsolidierten Korperschaftsteuerbemessungsgrundlage. Die Kommission(vgl. COM(2001), 582 final, S. 16)sieht in einer einheitlichen Bemessungsgrundlage den einzi- gen Weg, um: eine deutliche Reduzierung der Befolgungskosten zu ermoglichen, dieu.a auf 15 divergierenden nationalen Steuersystemen beruhen eine Losung der Verrechnungspreisproblematik innerhalb der Eu herbei- die verrechnung von Verlusten auf EU-Basis zu ermoglichen grenzuberschreitende Umstrukturierungen zu vereinfachen, und Doppelbesteuerungen moglichst weitgehend zu beseitigen. Erforderlich ist dafur, dass eine einheitliche Bemessungsgrundlage und ein von allen Mitgliedstaaten akzeptierter Aufteilungsmechanismus bestimmt wird Zusammenfassend hat die eU-Kommission vier Losungsansatze entwi- kelt Vorrang der Ermittlung der Besteuerungsgrundlage im Sitzland: die ver- oundenen Gesellschaften konnten die bemessungsgrundlage fur die Ta gkeit in der EU insgesamt nach den Vorschriften des Sitzlandes ermit einheitliche (konsolidierte) Besteuerungsgrundlage: die bemessungs rundlage wird nach einer einheitlichen, EU-weit gultigen Regelung mattel IWB Nr 21 vom 13.11. 2002 1071
Gegenstand dieses Artikels ist es, die Vorschläge der EU-Kommission zur Reformierung der Unternehmensbesteuerung zu analysieren. Da insbesondere die Studie der Kommissionsdienststellen die beeindruckende Stärke von etwa 500 Seiten erlangt hat, soll zunächst ein Gesamtüberblick über den Inhalt beider Dokumente sowie speziell der Aussagen zum Thema Verrechnungspreise gegeben werden (Teil 1). Im Rahmen der Analyse soll das besondere Augenmerk dann auf die Überlegungen zum Thema Verrechnungspreise sowie zur Schaffung einer konsolidierten Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage gerichtet werden (Teil 2 des Aufsatzes). A. Darstellung des Inhalts Zunächst soll ein Überblick über den Inhalt des Berichts sowie der Studie gegeben werden, bevor im Einzelnen die steuerlichen Hindernisse (unter III) und die Lösungsvorschläge (unter IV) vorgestellt werden. I. EU-Commission Report, COM(2001), 582 final (Bericht) Die EU-Kommission gibt einen kurzen Überblick über die bisherigen Initiativen der unterschiedlichen Organe der EU im Bereich der Unternehmensbesteuerung und erklärt, warum die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen nunmehr eine Anpassung des Unternehmenssteuerrechts erforderlich machen. Die möglichen Maßnahmen werden — in Anlehnung an die Studie der Kommissionsdienststellen — untersucht. Für nähere Erläuterungen sei auf die Darstellung des Inhalts der Studie unter A. II verwiesen. Breiten Raum widmet die Kommission der Diskussion einer konsolidierten Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage. Die Kommission (vgl. COM(2001), 582 final, S. 16) sieht in einer einheitlichen Bemessungsgrundlage den einzigen Weg, um: — eine deutliche Reduzierung der Befolgungskosten zu ermöglichen, die u. a. auf 15 divergierenden nationalen Steuersystemen beruhen, — eine Lösung der Verrechnungspreisproblematik innerhalb der EU herbeizuführen, — die Verrechnung von Verlusten auf EU-Basis zu ermöglichen, — grenzüberschreitende Umstrukturierungen zu vereinfachen, und — Doppelbesteuerungen möglichst weitgehend zu beseitigen. Erforderlich ist dafür, dass eine einheitliche Bemessungsgrundlage und ein von allen Mitgliedstaaten akzeptierter Aufteilungsmechanismus bestimmt wird. Zusammenfassend hat die EU-Kommission vier Lösungsansätze entwickelt: — Vorrang der Ermittlung der Besteuerungsgrundlage im Sitzland: die verbundenen Gesellschaften könnten die Bemessungsgrundlage für die Tä- tigkeit in der EU insgesamt nach den Vorschriften des Sitzlandes ermitteln, — einheitliche (konsolidierte) Besteuerungsgrundlage: die Bemessungsgrundlage wird nach einer einheitlichen, EU-weit gültigen Regelung ermittelt, Steuerrecht EU-Unternehmensbesteuerung 11 Europäische Gemeinschaften Gruppe 2 · Seite 497 IWB Nr. 21 vom 13. 11. 2002 - 1071 -
EU-KOrperschaftsteuer, armonisierte Bemessungsgrundlage fur die Eu-interne Tatigkeit. Die EU-Kommission will jedoch die Hohe der Korperschaftsteuersatze auf grund des Subsidiaritatsprinzips(Art. 5 Abs. 2 EGV) nach wie vor als natio- nale Angelegenheit behandelt wissen. Ein EU-weit einheitlicher Korper schaftsteuersatz ist von der Kommission zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorge- sehen. Allerdings ist es nach Ansicht der Kommission erforderlich, eine breite moglichen Dies wird einige Zeit in Anspruch nehmen und kann nur langfris- tig realisiert werden Daher empfiehlt die EU-Kommission eine zweistufige Vorgehensweise. Im ersten Schritt sollen zunachst durch eine Reihe von gezielten MaBnahmen konkrete Hindernisse beseitigt werden Auf der zweiten Stufe sollen dann die langfristigen Ziele verwirklicht werden Als kurzfristige gezielte MaBnahmen schlagt die EU-Kommission deshalb Folgendes vor: Ausarbeitung von Orientierungshilfen zur Rechtsprechung des EuGH, um eine erleichterte Anwendung der Gemeinschaftsrechts zu ermoglichen Uberarbeitung der Mutter-/Tochter- und der Fusionsrichtlinie sowie Er- tellung von Orientierungshilfen Zurucknahme des bisherigen Entwurfs einer Richtlinie uiber den grenz uberschreitenden Verlustausgleich [COM(1990)595) und Erarbeiten eines neuen Entwurfs Aktualisierung und Verbesserung des Schiedsubereinkommens Errichtung des gemeinsamen ,EU-Forum fur Verrechnungspreise"zur verbesserten Koordination der Mitgliedstaater Studie zur Uberprufung der Frage, ob es notwendig ist, die bilateralen Doppelbesteuerungsabkommen an den EG-Vertrag(EGv) anzupassen wobei eine eu- version eines musterabkommens und musterkommentars gf. ein multilaterales EU-Ubereinkommen angestrebt wird sung der geltenden Vorschriften im Bereich der Unternehmensbe- ung, um die Anwendung auch auf die rechtsform der Societas Eu- (SE)ab dem Jahre 2004 zu gewahrleisten. II. Commission Staff Working Paper, SEC(2001), 1681(Studie) Die Studie der Kommissionsdienststellen ist wie folgt aufgebaut Teil I erlautert den Hintergrund der Studie und analysiert die Entwick lungen seit der letzten umfassenden Untersuchung der Unternehmensbe- steuerung in Europa, dem Ruding Bericht. Teil II untersucht das existierende Unternehmenssteuerrecht in Europa und enthalt eine ausfuhrliche Bestimmung und Berechnung der effektiven Steuersatze der Eu-Staaten unter verschiedenen Szenarien Teil Ill beleuchtet die steuerlichen Hindernisse die der einwandfreien Funktionsweise des Binnenmarktes entgegenstehen und die Verwirkli- chung der vier Grundfreiheiten behindern Weiterhin wird gepruft, inwie- weit nationale steuerliche Regelungen der Entscheidung fur einen be- stimmten Standort entgegen stehen 11 Europaische Gemeinschaften
— EU-Körperschaftsteuer, — harmonisierte Bemessungsgrundlage für die EU-interne Tätigkeit. Die EU-Kommission will jedoch die Höhe der Körperschaftsteuersätze aufgrund des Subsidiaritätsprinzips (Art. 5 Abs. 2 EGV) nach wie vor als nationale Angelegenheit behandelt wissen. Ein EU-weit einheitlicher Körperschaftsteuersatz ist von der Kommission zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgesehen. Allerdings ist es nach Ansicht der Kommission erforderlich, eine breite Diskussion einer solch umfangreichen Reformierung aller Beteiligten zu ermöglichen. Dies wird einige Zeit in Anspruch nehmen und kann nur langfristig realisiert werden. Daher empfiehlt die EU-Kommission eine zweistufige Vorgehensweise. Im ersten Schritt sollen zunächst durch eine Reihe von gezielten Maßnahmen konkrete Hindernisse beseitigt werden. Auf der zweiten Stufe sollen dann die langfristigen Ziele verwirklicht werden. Als kurzfristige gezielte Maßnahmen schlägt die EU-Kommission deshalb Folgendes vor: — Ausarbeitung von Orientierungshilfen zur Rechtsprechung des EuGH, um eine erleichterte Anwendung der Gemeinschaftsrechts zu ermöglichen, — Überarbeitung der Mutter-/Tochter- und der Fusionsrichtlinie sowie Erstellung von Orientierungshilfen, — Zurücknahme des bisherigen Entwurfs einer Richtlinie über den grenz- überschreitenden Verlustausgleich {COM(1990) 595} und Erarbeiten eines neuen Entwurfs, — Aktualisierung und Verbesserung des Schiedsübereinkommens, — Errichtung des gemeinsamen „EU-Forum für Verrechnungspreise“ zur verbesserten Koordination der Mitgliedstaaten, — Studie zur Überprüfung der Frage, ob es notwendig ist, die bilateralen Doppelbesteuerungsabkommen an den EG-Vertrag (EGV) anzupassen, wobei eine EU-Version eines Musterabkommens und Musterkommentars und ggf. ein multilaterales EU-Übereinkommen angestrebt wird, — Anpassung der geltenden Vorschriften im Bereich der Unternehmensbesteuerung, um die Anwendung auch auf die Rechtsform der Societas Europaea (SE) ab dem Jahre 2004 zu gewährleisten. II. Commission Staff Working Paper, SEC(2001), 1681 (Studie) Die Studie der Kommissionsdienststellen ist wie folgt aufgebaut: — Teil I erläutert den Hintergrund der Studie und analysiert die Entwicklungen seit der letzten umfassenden Untersuchung der Unternehmensbesteuerung in Europa, dem Ruding Bericht. — Teil II untersucht das existierende Unternehmenssteuerrecht in Europa und enthält eine ausführliche Bestimmung und Berechnung der effektiven Steuersätze der EU-Staaten unter verschiedenen Szenarien. — Teil III beleuchtet die steuerlichen Hindernisse, die der einwandfreien Funktionsweise des Binnenmarktes entgegenstehen und die Verwirklichung der vier Grundfreiheiten behindern. Weiterhin wird geprüft, inwieweit nationale steuerliche Regelungen der Entscheidung für einen bestimmten Standort entgegen stehen. 11 Europäische Gemeinschaften Gruppe 2 · Seite 498 - 1072 -
Steuerrecht 11 Europaische Gemeinschaften EU-Untermeh Teil IV untersucht Abhilfemoglichkeiten fur die in Teil Ill herausgearbei teten MaBnahmen. Dies umfasst zum einen die kurzfristig wirkenden ge zielten MaBnahmen als auch die umfassenderen langfristigen Uberlegun gen fur eine einheitliche Korperschaftsteuerbemessungsgrundlage Ill. Steuerliche Hindernisse(Teil Ill der Studie) 1. verrechnungspreise Als eines der Hindernisse, die dem Binnenmarkt entgegenstehen, identifiziert die Studie der Kommissionsdienststellen in Teil Ill auch die verrechnungs- preise Die Verfasser stellen zunachst fest, dass die Bestimmung angemessene errechnungspreise eines der Hauptprobleme der grenzuberschreitende schaftstatigkeit im Binnenmarkt ist. Im Vordergrund stehen diesbezuglich insbesondere die fur den Steuerpfichtigen immer weiter steigenden Befol angskosten sowie die Gefahr der wirtschaftlichen Doppelbesteue ter wird betont, dass zwar in der Literatur in Frage gestellt wird, ob das arms length principle"nach wie vor die richtige Methode der Allokation des steuerpfichtigen Einkommens zwischen den Mitgliedstaaten sei Dennoch stellen die verfasser heraus, dass der Fremdvergleich ihrer Ansicht nach in mer noch das richtige und angemessene Konzept der Einkuinfteverteilung da stellt Kritisch hinterfragt wird dabei jedoch, ob die ausfullung des Fremd- vergleichsprinzips allein durch die traditionellen transaktionsbezogenen Me- thoden noch ausreichend ist 2. Grundlage der Verrechnungspreise(Tz. 5.2) Erlautert werden das der Bestimmung der Verrechnungspreise zugrunde- legende Konzept des Fremdvergleichsprinzips sowie der anzuwendenden Methoden. die in den oecd-Leitlinien beschrieben werden. auch die anfo- derungen an eine sachgerechte Dokumentation werden vorgestellt. ls grundlegende steuerliche Probleme, die sich insbesondere in Form einer wirt. schaftlichen und rechtlichen Unsicherheit widerspiegeln, werden explizit be- nant auBerordentlich hohe Dokumentationsanforderungen Gefahr von Strafzuschlagen sowie wirtschaftlicher Doppelbesteuerung erhohter Finanzierungsaufwand aufgrund einer moglichen temporaren umfassende Betriebspruifungen Aus Sicht der Verfasser der Studie besteht wegen der vermehrten Betriebs- orufungstatigkeit durchaus die Gefahr, dass bisher unbeanstandete Ge- schaftsmodelle wegen der Verrechnungspreisgestaltungen angegriffen wer- den Dies kann zu einer Beeintrachtigung des Binnenmarktes fuhren, da un- verbundene Unternehmen nicht der administrativen Belastung ausgesetzt ind, die verbundene Unternehmen fur den konzerninternen Leistungsau tausch zu tragen haben. ausdrucklich betont wird, dass auch die Finanzbe horden hohere Kosten zu tragen haben. So haben die Finanzbehorden einen erhohten Aufwand, da sie Experten beschaftigen mussen, die entweder aus anderen Bereichen abgezogen werden oder aber neu eingestellt werden mus sen Dies ist weiterhin vor dem Hintergrund zu sehen, dass die Staaten ihren IWB Nr21vom13.11.2002 1073
— Teil IV untersucht Abhilfemöglichkeiten für die in Teil III herausgearbeiteten Maßnahmen. Dies umfasst zum einen die kurzfristig wirkenden gezielten Maßnahmen als auch die umfassenderen langfristigen Überlegungen für eine einheitliche Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage. III. Steuerliche Hindernisse (Teil III der Studie) 1. Verrechnungspreise Als eines der Hindernisse, die dem Binnenmarkt entgegenstehen, identifiziert die Studie der Kommissionsdienststellen in Teil III auch die Verrechnungspreise. Die Verfasser stellen zunächst fest, dass die Bestimmung angemessener Verrechnungspreise eines der Hauptprobleme der grenzüberschreitenden Geschäftstätigkeit im Binnenmarkt ist. Im Vordergrund stehen diesbezüglich insbesondere die für den Steuerpflichtigen immer weiter steigenden Befolgungskosten sowie die Gefahr der wirtschaftlichen Doppelbesteuerung. Weiter wird betont, dass zwar in der Literatur in Frage gestellt wird, ob das „arm‘s length principle“ nach wie vor die richtige Methode der Allokation des steuerpflichtigen Einkommens zwischen den Mitgliedstaaten sei. Dennoch stellen die Verfasser heraus, dass der Fremdvergleich ihrer Ansicht nach immer noch das richtige und angemessene Konzept der Einkünfteverteilung darstellt. Kritisch hinterfragt wird dabei jedoch, ob die Ausfüllung des Fremdvergleichsprinzips allein durch die traditionellen transaktionsbezogenen Methoden noch ausreichend ist. 2. Grundlage der Verrechnungspreise (Tz. 5.2) Erläutert werden das der Bestimmung der Verrechnungspreise zugrundeliegende Konzept des Fremdvergleichsprinzips sowie der anzuwendenden Methoden, die in den OECD-Leitlinien beschrieben werden. Auch die Anforderungen an eine sachgerechte Dokumentation werden vorgestellt. Als grundlegende steuerliche Probleme, die sich insbesondere in Form einer wirtschaftlichen und rechtlichen Unsicherheit widerspiegeln, werden explizit benannt: — außerordentlich hohe Dokumentationsanforderungen, — Gefahr von Strafzuschlägen sowie wirtschaftlicher Doppelbesteuerung, — erhöhter Finanzierungsaufwand aufgrund einer möglichen temporären Doppelbesteuerung, — umfassende Betriebsprüfungen. Aus Sicht der Verfasser der Studie besteht wegen der vermehrten Betriebsprüfungstätigkeit durchaus die Gefahr, dass bisher unbeanstandete Geschäftsmodelle wegen der Verrechnungspreisgestaltungen angegriffen werden. Dies kann zu einer Beeinträchtigung des Binnenmarktes führen, da unverbundene Unternehmen nicht der administrativen Belastung ausgesetzt sind, die verbundene Unternehmen für den konzerninternen Leistungsaustausch zu tragen haben. Ausdrücklich betont wird, dass auch die Finanzbehörden höhere Kosten zu tragen haben. So haben die Finanzbehörden einen erhöhten Aufwand, da sie Experten beschäftigen müssen, die entweder aus anderen Bereichen abgezogen werden oder aber neu eingestellt werden müssen. Dies ist weiterhin vor dem Hintergrund zu sehen, dass die Staaten ihren Steuerrecht EU-Unternehmensbesteuerung 11 Europäische Gemeinschaften Gruppe 2 · Seite 499 IWB Nr. 21 vom 13. 11. 2002 - 1073 -